18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen den Auspuff eines Autos.
ergänzende Informationen

Landgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil24.11.2010

Radfahrer muss Fahrrad über Zebrastreifen schieben – Überfährt er den Überweg trägt er bei Unfall mindestens hälftige MitschuldBei Überfahren des Zebrastreifens ist Radfahrer nicht von Schutzbereich des Fußgängerwegs erfasst

Ein Fahrradfahrer, der fahrend einen Zebrastreifen überquert, ist nicht vom Schutzbereich des Fußgän­ge­r­überwegs erfasst. Kommt es zu einem Unfall trägt der Radfahrer eine Mitschuld. Bei einem nicht absehbaren Einschwenken auf den Fußgän­ge­r­überweg kann den Radfahrer auch eine Alleinschuld treffen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) hervor.

Im zugrunde liegenden Fall befuhr die beklagte Pkw-Fahrerin mit ihrem Pkw eine Straße stadtauswärts entlang, während die stadteinwärts zunächst auf einem Radweg fahrende Klägerin plötzlich auf einen vor einer Straßen­ein­mündung befindlichen Fußgängerüberweg wechselte und kurz vor Erreichen der gegen­über­lie­genden Seite von dem Pkw leicht erfasst wurde.

Radfahrerin trägt hälftige Mitschuld an Unfall

Das Landgericht Frankenthal weist in seinem Urteil auf die Rechtsprechung hin, wonach derjenige, der radfah­ren­derweise einen Fußgän­ge­r­überweg überquert, vom Schutzbereich eines Fußgän­ge­r­überweges nicht erfasst wird. Das Gericht sah im konkreten Fall in dem Verhalten der Radfahrerin einen wesentlichen Verur­sa­chungs­beitrag zum Zustandekommen des Verkehrsunfalls und lastete der Radfahrerin eine hälftige Mitschuld an dem Unfall an. Zudem wies das Gericht darauf hin, dass im Falle eines plötzlichen und nicht absehbaren Einschwenkens eines Radfahrers auf den Zebrastreifen im Einzelfall auch eine Alleinschuld des Radfahrers gegeben sein kann, wenn sich der Unfall für den Pkw-Fahrer als unvermeidbar herausstellt.

Bei radfahrender Überquerung des Fußgän­ge­r­überwegs sind Radfahrer gegenüber dem Kraftverkehr wartepflichtig

Generell sei laut Gericht zu beachten, dass Radfahrer, die Fußgän­ge­r­überwege radfahrend (nicht schiebend) benutzen, im Unrecht sind. Radfahrer haben unabhängig von ihrer Fahrge­schwin­digkeit anders als Fußgänger auf einem Zebrastreifen keinen Vorrang. Vielmehr müssen sie absteigen und das Fahrrad schieben. Wollen sie radfahrend den Fußgän­ge­r­überweg überqueren, sind sie gegenüber dem Kraftverkehr wartepflichtig.

Quelle: Landgericht Frankenthal (Pfalz)/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil10701

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI