21.11.2024
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Landgericht Düsseldorf Beschluss08.07.2013

Landgericht Düsseldorf gewährt rauchendem Mieter Prozess­kos­tenhilfeRauchen gehört gemäß Rechtsprechung des BGH zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache

Das Landgericht Düsseldorf hat einem Mieter Prozess­kos­tenhilfe bewilligt, der sich gegen die Kündigung seines Mietver­hält­nisses wegen starken Rauchens wendet. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass gemäß Rechtsprechung des Bundes­ge­richtshofs, das Rauchen zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehört

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die auf Räumung der Wohnung klagende Vermieterin das Mietverhältnis gekündigt, weil sich Hausbewohner über die vom Rauchen des Mieters ausgehende Geruchs­be­läs­tigung beschwert hatten.

Amtsgericht weist Antrag auf Bewilligung von Prozess­kos­tenhilfe ab

Das Amtsgericht hat den Antrag des Mieters auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussicht seiner Verteidigung gegen die Klage zurückgewiesen. Die hiergegen beim Landgericht Düsseldorf erhobene sofortige Beschwerde des Mieters hatte Erfolg.

Vermieterin schloss in Kenntnis der starken Rauch­ge­wohn­heiten gleichwohl im Jahr 2008 einen "neuen" Mietvertrag mit dem Mieter

Das Landgericht Düsseldorf hat dem Mieter Prozess­kos­tenhilfe bewilligt. Der Bundes­ge­richtshof zähle das Rauchen zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache und habe diese Rechtsprechung auch nach dem Wandel der gesell­schaft­lichen Anschauungen über das Passivrauchen nicht geändert (vgl. BGH, Urteil v. 28.06.2006 - VIII ZR 124/05 - und BGH, Urteil v. 05.03.2008 - VIII ZR 37/07 -). Angesichts dieser gefestigten Rechtsprechung könne die Erfolgsaussicht der Rechts­ver­tei­digung nicht ohne Bewilligung von Prozess­kos­tenhilfe verneint werden. Zum anderen verstoße die Kündigung möglicherweise gegen Treu und Glauben, weil der Mieter seit etwa 40 Jahren in der Wohnung stark rauche und die Vermieterin in Kenntnis dieser Rauch­ge­wohn­heiten gleichwohl im Jahr 2008 mit ihm einen "neuen" Mietvertrag geschlossen habe.

Quelle: Landgericht Düsseldorf/ra-online

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