21.11.2024
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Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 16241

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Amtsgericht Düsseldorf Beschluss04.07.2013

AG Düsseldorf zweifelt an der Rechtmäßigkeit des Rauchens in der Mietwohnung, wenn andere belästigt werdenGefahren des Passivrauchens

Das Amtsgericht Düsseldorf hat einem Mieter, der sich gegen eine Kündigung wegen Rauchens wehren will, Prozess­kos­tenhilfe versagt.

Im zugrunde liegenden Streitfall klagte ein Vermieter auf Räumung der Wohnung. Er hatte einem 74-jährigen Mieter nach 40 Jahren das Mietverhältnis gekündigt, weil sich Hausbewohner über die vom Rauchen des Mieters ausgehende Geruchs­be­läs­tigung beschwert hatten. Zuvor hatte der Vermieter den Mieter mehrmals abgemahnt und aufgefordert, in der Wohnung weniger zu rauchen.

Der Mieter wollte sich gegen die Kündigung wehren und beantragte Prozess­kos­tenhilfe.

Amtsgericht weist Antrag auf Bewilligung von Prozess­kos­tenhilfe ab

Das Amtsgericht lehnte den Antrag des Mieters auf Bewilligung von Prozess­kos­tenhilfe mangels Erfolgsaussicht seiner Verteidigung gegen die Klage ab. Wegen "der veränderten Beurteilung der Gefahren des Passivrauchens" sei die Kündigung berechtigt. Die schutzwürdigen Interessen Dritter seien höher zu bewerten als die Gewohn­heits­rechte des rauchenden Mieters.

Quelle: ra-online (pt)

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