21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.
ergänzende Informationen

Landgericht Detmold Urteil07.12.1988

Mieter im Rahmen von Gartenpflege­arbeiten nicht zum Beschneiden von Bäumen und Sträuchern verpflichtetBeschneiden Frage des Geschmacks und daher vom Eigentümer durchzuführen

Der Mieter ist nicht dazu verpflichtet, im Rahmen der Garten­pfle­ge­arbeit Bäume oder Sträucher zu beschneiden. Neben dem damit verbundenen unzumutbaren Kosten- und Zeitaufwand ist die Frage der Beschneidung eine Geschmacksache. Daher hat der Eigentümer die Entscheidung über die Art der Beschneidung zu treffen. Dies hat das Landgericht Detmold entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall verlangte ein Vermieter von seinen Mietern die Erstattung von Kosten für durchgeführte Gartenarbeiten. Seiner Meinung nach, seien die Mieter aufgrund des Mietvertrags verpflichtet gewesen die Bäume und Sträucher zu beschneiden und den Rasen zu vertikutieren und zu düngen. Die Mieter wiederum waren der Ansicht sie haben nur einfache Gartenarbeiten, wie Rasenmähen oder Unkraut jäten, geschuldet. Das Amtsgericht Detmold hat mit Urteil vom 14.04.1988 - 6 C 668/87 - die Klage des Vermieters abgewiesen und den Mietern recht gegeben. Dagegen richtete sich seine Berufung.

Landgericht bestätigte Urteil der Vorinstanz

Das Landgericht Detmold bestätigte das Urteil des Amtsgerichts. Ergänzend führte es aus, dass die Frage des Umfangs der Schnittarbeiten an Bäumen, Hecken und Sträuchern auch eine Frage des Geschmacks sei. Die entsprechende Entscheidung darüber könne daher nur der Eigentümer treffen. Etwas anderes könne nur durch den Mietvertrag geregelt werden. Dies sei hier nicht der Fall gewesen.

Quelle: Landgericht Detmold, ra-online (zt/WuM 1990, 289/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil16096

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI