Dokument-Nr. 18441
Permalink https://urteile.news/
- BerlinerAnwBl 2014, 327Zeitschrift: Berliner Anwaltsblatt (BerlinerAnwBl), Jahrgang: 2014, Seite: 327
- GE 2014, 1064Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2014, Seite: 1064
- ZMR 2014, 885Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR), Jahrgang: 2014, Seite: 885
Landgericht Berlin Urteil03.07.2014
Wohnraummiete in Berlin darf nur um 15 % innerhalb von drei Jahren erhöht werdenBerliner Kappungsgrenzen-Verordnung wirksam
Die Wohnraummiete in Berlin darf nach Inkrafttreten der Kappungsgrenzen-Verordnung vom 7. Mai 2013 nur noch um 15 % innerhalb von drei Jahren erhöht werden. Dies entschied das Landgericht Berlin.
Der Berufungskläger hatte mit seiner vom Amtsgericht Wedding zugelassenen Berufung geltend gemacht, dass die Wohnraummiete in Berlin auch weiterhin gemäß § 558 Abs. 3 Satz 1 BGB um bis zu 20 % innerhalb von drei Jahren erhöht werden könne. Dem ist das Landgericht Berlin allerdings nicht gefolgt.
Gerichtliche Überprüfung ergab Wirksamkeit der Berliner Kappungsgrenzen-Verordnung
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass es Sache der Zivilgerichte sei, die Wirksamkeit dieser Verordnung in eigener Zuständigkeit zu überprüfen. Die Überprüfung habe ergeben, dass die Berliner Kappungsgrenzen-Verordnung wirksam sei, so das Gericht.
Das Landgericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 07.07.2014
Quelle: Landgericht Berlin/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil18441
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.