18.10.2024
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Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 33687

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Urteil19.10.2023Landgericht Berlin67 S 119/23
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2023, 1248Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2023, Seite: 1248
  • WuM 2023, 769Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2023, Seite: 769
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Landgericht Berlin Urteil19.10.2023

Möglichkeit der Eigen­bedarfs­kündigung zu Gunsten von CousinsCousins als Famili­en­mit­glieder bei bestehender enger sozialer Bindung

Eine Eigen­bedarfs­kündigung zu Gunsten von Cousins ist möglich, wenn eine enge soziale Bindung besteht. In diesem Fall gehören Cousins zur "Familie" im Sinne § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Amtsgericht Berlin-Mitte hatte im April 2023 entschieden, dass eine Eigenbedarfskündigung zu Gunsten eines Cousins unzulässig sei. Er sei nicht als Famili­en­mitglied zu werten. Familien­an­ge­hörige im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB seien nur Personen, denen ein Zeugnis­ver­wei­ge­rungsrecht gemäß § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ZPO zustehe. Darauf, ob ein besonders enges persönliches Band zwischen dem Vermieter und der Bedarfsperson besteht, komme es nicht an. Nunmehr hatte das Landgericht Berlin über den Fall zu entscheiden.

Möglichkeit der Eigen­be­da­rfs­kün­digung zu Gunsten von Cousins

Das Landgericht Berlin entschied, dass zu Gunsten von Cousins eine Eigen­be­da­rfs­kün­digung ausgesprochen werden könne, wenn eine enge soziale Beziehung zueinander bestehe. In diesem Fall sei der Cousin als Famili­en­mitglied zu werten. Es komme nicht darauf an, ob ein Zeugnis­ver­wei­ge­rungsrecht besteht. Dieses Erfordernis stelle weder das Gesetz noch die BGH-Rechtsprechung auf. Der BGH habe das Bestehen eines Zeugnis­ver­wei­ge­rungsrecht lediglich als Anknüp­fungspunkt für eine Begrenzung in Betracht gezogen.

Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

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