Dokument-Nr. 33455
Permalink https://urteile.news/
- GE 2023, 1016Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2023, Seite: 1016
- Möglichkeit der Eigenbedarfskündigung zu Gunsten von CousinsLandgericht Berlin, Urteil19.10.2023, 67 S 119/23
- BGH zu dem in den Vorschriften zur Ausnahme von der Kündigungsbeschränkung bei einem Wohnungserwerb und zur Eigenbedarfskündigung verwendeten Begriff der Familienangehörigen – hier: CousinsBundesgerichtshof, Urteil10.07.2024, VIII ZR 276/23
Amtsgericht Berlin-Mitte Urteil20.04.2023
Keine Eigenbedarfskündigung zugunsten des CousinsCousin ist kein Familienangehöriger im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
Zugunsten eines Cousins kann eine Eigenbedarfskündigung nicht ausgesprochen werden, da dieser kein Familienangehöriger im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Mitte hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Berlin-Mitte in einem Fall aus dem Jahr 2022 unter anderem darüber zu entscheiden, ob zugunsten eines Cousins eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen werden kann.
Cousin ist kein Familienangehöriger
Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied, dass ein Cousin kein Familienangehöriger im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB sei und daher zu seinem Gunsten keine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen werden könne. Familienangehörige im Sinne der Vorschrift seien nur Personen, denen ein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ZPO zustehe. Darauf, ob ein besonders enges persönliches Band zwischen dem Vermieter und der Bedarfsperson besteht, komme es nicht an.
Möglichkeit der Kündigung für Cousin in Ausnahmefällen
Nach Auffassung des Amtsgerichts stehe der Vermieter nicht schutzlos. Denn in Ausnahmefällen könne eine Kündigung nach § 573 Abs. 1 BGB in Betracht kommen, wenn die Räume eine nicht zum Kreis der Bedarfspersonen gehörenden Person zur Verfügung gestellt werden sollen, nämlich wenn der vom Vermieter geltend gemachte Bedarf von der Intensität ein Gewicht habe, das dem § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB vergleichbar sei.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 15.11.2023
Quelle: Amtsgericht Berlin-Mitte, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil33455
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.