21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.
ergänzende Informationen

Landgericht Berlin Urteil11.06.2004

Außenanstrich der Fenster muss der Vermieter bezahlenZum Umfang von Schön­heits­re­pa­raturen

Für den Außenanstrich der Fenster muss der Vermieter aufkommen. Das hat das Landgericht Berlin entschieden.

In der Regel wälzt der Vermieter seine Instand­hal­tungs­pflicht auf den Mieter ab. Dieser verpflichtet sich zu so genannten Schön­heits­re­pe­raturen. Der Vermieter darf hier aber nicht zu weit gehen, denn sonst geht er gänzlich leer aus.

Unangemessene Benachteiligung des Mieters

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass es den Mieter unangemessen benachteiligt, wenn er den Außenanstrich der Fenster übernehmen muss. Die Richter erklärten daraufhin die ganze Vereinbarung über Renovierungen für unwirksam.

Quelle: ra-online (pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil114

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI