18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 22067

Drucken
Urteil09.03.2000Landgericht Berlin62 S 463/99
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2000, 539Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2000, Seite: 539
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Landgericht Berlin Urteil09.03.2000

Ver­dunstungs­röhrchen: Pflicht zur Zahlung von Heizkosten trotz abgesperrten Heizkör­per­ventils aufgrund KaltverdunstungKosten von Schneeräumgerät und Laubsauger können als Betriebskosten umgelegt werden

Der Wohnungsmieter muss trotz abgesperrten Heizkör­per­ventils Heizkosten zahlen, wenn aufgrund einer Kaltverdunstung die Ver­dunstungs­röhrchen einen Verbrauch anzeigen. Zudem können die Kosten für den Kauf eines Schnee­räum­geräts und eines Laubsaugers als Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Kauf aufgrund der Größe der Wohnanlage notwendig ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall musste die Mieterin einer Wohnung aufgrund der Heizkos­te­n­a­b­rechnung für das Jahr 1996 geringfügig Heizkosten zahlen. Dem widersetzte sie sich mit der Begründung, dass sie ständig die Heizkör­per­ventile abgesperrt habe und daher kein Verbrauch stattgefunden habe könne. Dem entgegnete die Vermieterin, dass aufgrund der Kaltverdunstung die Verdunstungsröhrchen einen Verbrauch gemessen haben. Dieser müsse von der Mieterin getragen werden. Die Mieterin weigerte sich zudem die in der Betrie­bs­kos­te­n­a­b­rechnung für das Jahr 1996 umgelegten Kosten für den Kauf eines Schnee­räum­geräts und eines Laubsaugers zu tragen. Der Fall kam schließlich vor Gericht.

Pflicht zur Zahlung der Heizkosten

Das Landgericht Berlin entschied gegen die Mieterin. Diese habe die Heizkosten tragen müssen. Denn eine geringfügige Kaltverdunstung sei vom Mieter hinzunehmen. Aufgrund der physikalischen und technischen Gegebenheiten von Verduns­tungs­röhrchen sei es unmöglich, einen einzelnen Mieter völlig von dem Teil der Heizkosten freizustellen, die aufgrund der Ablesung der Röhrchen umgelegt werden. Denn dies würde dazu führen, dass der systembedingte Messfehler und die Anzei­ge­n­un­ge­nau­ig­keiten allein den übrigen Mietern aufgebürdet werden, die nicht ständig ihre Heizkörper absperren.

Umlage des Kaufpreises für Schneeräumgerät und Laubsauger zulässig

Die Mieterin habe zudem nach Ansicht des Landgerichts die umgelegten Kosten für den Kauf des Schnee­räum­geräts und des Laubsaugers tragen müssen. Die Anschaffung beider Geräte sei in Anbetracht der Größe der Wohnanlage nicht zu beanstanden gewesen.

Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2000, 539/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil22067

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI