18.10.2024
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Dokument-Nr. 12006

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Landgericht Berlin Urteil18.07.2011

Mobilfunkkunde muss bei Wahl der Option „Webshop-Aufladung 10“ nicht mit fortwährendem unbegrenzten automatischen Aufladen rechnenMobiltelefon­rechnung um 14.717,65 EUR überhöht – Kunde muss nicht zahlen

Wählt ein Kunde bei seinem Mobil­funk­an­bieter die vertragliche Option „Webshop-Aufladung 10“, gibt der Kunde damit allenfalls das Einverständnis zu einer einmaligen automatischen Aufladung in Höhe von 10 Euro vor erneutem aktivem Aufladen. Ein fortwährendes unbegrenztes automatisches Aufladen ist damit nicht automatisch vertraglich geregelt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Kunde einen Prepaid-Tarif gewählt, den der Anbieter im Internet mit „Einfach abtelefonieren, erhöhte Kostenkontrolle, automatische Aufladung möglich“ beworben hatte. Dabei hatte der Kunde sich für die Option „Webshop-Aufladung 10“ entschieden. Ende August 2009 stellte ihm der Mobil­funk­an­bieter dann 14.727,65 Euro für die Telefonnutzung in Rechnung. Hiervon entfielen nach seiner Darstellung 14.706,19 Euro auf 15 GPRS-Verbindungen über die SIM-Karte des Kunden aus der Zeit vom 8. August 2009 um .47 Uhr bis zum 9. August 2009 um 15.15 Uhr.

Fortwährendes unbegrenztes automatisches Aufladen vertraglich nicht vereinbart

Nach Auffassung des Landgerichts Berlin enthält die nicht näher erläuterte Klausel zur Webshop-Aufladung allenfalls das Einverständnis des Kunden mit einer einmaligen automatischen Aufladung in Höhe von 10 Euro vor erneutem aktivem Aufladen. Ein fortwährendes unbegrenztes automatisches Aufladen während der Verbin­dungs­nutzung sei damit nicht vereinbart worden.

Quelle: Landgericht Berlin/ra-online

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