23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen ausschnittsweise zwei FrauenKI generated picture
ergänzende Informationen

Kammergericht Berlin Urteil28.06.2012

Mobil­funk­an­bieter muss Kunden auf das Risiko außerordentlich hoher Kosten bei Prepaidvertrag mit "automatischer Aufladung" deutlich hinweisenKammergericht rügt Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben seitens des Mobil­funk­an­bieters

Ein Mobil­funk­an­bieter, der seine Kunden bei einem Prepaidvertrag mit der Tarifoption einer "automatischen Aufladung" nicht deutlich darauf hinweist, dass mit dieser Option das deutlich erhöhte und kaum kontrollierbare Risiko außerordentlich hoher Kosten verbunden ist, kann sich schaden­s­er­satz­pflichtig machen. Dies entschied das Kammergericht und bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Berlin.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Kunde bei Vertragsschluss über das Internet einen Prepaid-Tarif mit der Option "Webshop-Wiederaufladung 10" gewählt. Diese Wahl führte dazu, dass dem Kunden auf dem vermeintlichen Prepaid-Konto nach Verbrauch des vorausbezahlten Betrages automatisch immer wieder neu 10 Euro "gutgeschrieben" wurden, er also sozusagen auf Kredit telefonierte. Der Mobil­funk­an­bieter erhob letztlich Klage gegen den Kunden auf Zahlung von Telefongebühren in Höhe von 14.698 Euro.

Mobil­funk­an­bieter hätte deutlich vor besonderem Kostenrisiko warnen müssen

Das Kammergericht entschied, dass die Klage unbegründet sei und zwar ganz unabhängig davon, ob durch die Nutzung einer Datenverbindung tatsächlich Telefonkosten in Höhe der Klageforderung entstanden seien. In diesem Falle müsse sich die Telefon­ge­sell­schaft einen Schaden­s­er­satz­an­spruch des Kunden in gleicher Höhe entgegenhalten lassen, weil sie unter Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht vor diesem besonderen Kostenrisiko gewarnt habe. Darüber hinaus sei der Kunde nicht darüber informiert worden, dass er keineswegs stets vor einer neuen Aufladung durch einen SMS- und E-Mail-Hinweis gewarnt werde, also keineswegs eine volle Kostenkontrolle habe.

Quelle: Kammergericht/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil13775

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI