18.10.2024
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Dokument-Nr. 12329

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Urteil15.09.2011Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht16 U 140/10
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MMR 2011, 836Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR), Jahrgang: 2011, Seite: 836
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ergänzende Informationen

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil15.09.2011

Mobilfunkfirma muss vor teuren Downloads warnen: Handyrechnung über 11.500 Euro wegen automatischer und kosten­pflichtiger Aktualisierung der Naviga­ti­o­ns­software muss nicht bezahlt werdenKäufer darf davon ausgehen, dass Naviga­ti­o­ns­software auf aktuellem Stand ist und eine eventuell notwendige Aktualisierung kostenfrei ist

Hat der Nutzer eines Mobiltelefons mit Naviga­ti­o­ns­software dieses von seinem Mobil­funk­an­bieter erworben, so muss er nicht für die Kosten der Internetnutzung aufkommen, wenn die Naviga­ti­o­ns­software bei der Installation automatisch eine kosten­pflichtige Karten­aktualisierung startet und ein ausdrücklicher Hinweis seines Mobil­funk­an­bieters auf die Kostenfolge fehlt. Dies entschied das Oberlan­des­gericht Schleswig-Holstein.

Das klagende Unternehmen des zugrunde liegenden Streitfalls ist ein Mobil­funk­an­bieter. Das Unternehmen schloss mit dem beklagten Verbraucher einen Vertrag über Mobil­funk­leis­tungen, der auch die Nutzung des Internets umfasste. Die Preise für die Internetnutzung richteten sich nach der abgerufenen Datenmenge und dem Zeitumfang der Nutzung. Der Tarif für die Internetnutzung rechnete sich nur bei geringfügiger Internetnutzung. Für einen Zeitraum von 20 Tagen stellte der Mobil­funk­an­bieter dem Verbraucher 11.498,05 Euro in Rechnung.

Naviga­ti­o­ns­software aktualisiert sich über mehrere Stunden automatisch

Der Verbraucher hatte von dem Mobil­funk­an­bieter anlässlich einer Vertrags­ver­län­gerung günstig gegen Zuzahlung ein Mobiltelefon erworben, das nach der Werbung des Mobil­funk­an­bieters auch eine Naviga­ti­o­ns­software umfasste. Als der Verbraucher die Naviga­ti­o­ns­software auf dem neuen Mobiltelefon installierte, startete automatisch eine Aktualisierung des vorhandenen Kartenmaterials über das Internet, die mehrere Stunden dauerte.

Beide Vertragspartner haben Pflicht für möglichst reibungslose und transparente Abwicklung des Vertrags­ver­hält­nisses zu sorgen

Das Oberlan­des­gericht Schleswig-Holstein sah in dem Verhalten des Mobil­funk­an­bieters eine Verletzung vertraglicher Pflichten, so dass diesem nach "Treu und Glauben" nicht das vereinbarte Entgelt für die Internetnutzung zusteht. Die Klägerin hat ihre Nebenpflichten aus dem Mobil­funk­vertrag verletzt, indem sie den Beklagten ohne nachdrückliche Warnung vor der Kostenfalle ein Mobiltelefon verkaufte, das im Rahmen der Installation der Naviga­ti­o­ns­software eine kosten­pflichtige automatisch startende Karte­n­ak­tu­a­li­sierung vorsah. Nebenpflicht im Rahmen eines Mobil­funk­ver­trages ist die Pflicht beider Vertragspartner für eine möglichst reibungslose und transparente Abwicklung des Vertrags­ver­hält­nisses zu sorgen, und die Fürsorgepflicht, möglichst Schäden von der anderen Seite abzuwenden. Der Käufer eines Mobiltelefons mit Naviga­ti­o­ns­software geht davon aus, dass diese auf aktuellem Stand ist. Muss er sich im Laufe der Installation entscheiden, ob er eine Karte­n­ak­tu­a­li­sierung in Gang setzen will, so wird und darf er denken, dass er nur so und ohne weitere Kosten an die ihm nach dem Kaufvertrag zustehende aktuelle Software gelangen kann. Auf Abweichendes müsste der Verkäufer ausdrücklich hinweisen, was hier nicht geschehen ist.

Verbraucher muss lediglich 35,93 Euro für In Anspruch genommene Leistungen zahlen

Der beklagte Verbraucher muss jetzt lediglich 35,93 Euro für die Inanspruchnahme weiterer Mobil­funk­leis­tungen zahlen.

Quelle: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein/ra-online

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