21.11.2024
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Landgericht Berlin Urteil21.09.2010

LG Berlin: Axel-Springer-Verlag darf angebliche Speer-E-Mails nicht für Berich­t­er­stattung verwendenÖffentlicher Infor­ma­ti­o­ns­an­spruch muss hinter Schutz der Privatsphäre zurückstehen

Der Axel-Springer-Verlag darf bei seiner Berich­t­er­stattung über den branden­bur­gischen Innenminister Reiner Speer keine E-Mails verwenden, deren Herkunft und Echtheit umstritten ist und die Umstände aus dem Privatleben des Ministers zum Inhalt haben. Dies entschied das Landgericht Berlin.

Das Landgericht Berlin bestätigte mit seiner Entscheidung eine von Reiner Speer erwirkte einstweilige Verfügung, mit der dem Springer-Verlag die Veröffentlichung von Informationen aus diesen Dokumenten untersagt worden war.

Echtheit des von Verlagsseite vorgelegten Materials fraglich

Zur Begründung hob der Vorsitzende Richter bei der Urteils­ver­kündung hervor, dass sich der Minister aufgrund seiner öffentlichen Funktion zwar auch eine kritische Betrachtung von Umständen aus seinem Privatleben gefallen lassen müsse. Das im Verfahren von Verlagsseite vorgelegte Material sei jedoch „zu dünn“, von zweifelhafter Herkunft und seine Echtheit fraglich. Speer selbst sei nicht verpflichtet, sich dazu zu äußern. Bei dieser bloßen Verdachtslage müsse der öffentliche Infor­ma­ti­o­ns­an­spruch hinter dem Schutz der Privatsphäre zurückstehen.

Quelle: Landgericht Berlin/ra-online

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