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- Prominente haben keinen Anspruch auf generelle Untersagung der Verbreitung von Bildern aus deren privatem AlltagKammergericht Berlin, Urteil28.07.2006, 9 U 191/05 und 9 U 226/05
- Verdachtsäußerungen in Bezug auf eine bekannte Persönlichkeit können in einem Buch unzulässig seinLandgericht Frankfurt am Main, Urteil07.09.2007, 2-03 O 880/06
- BGH: Berichterstattung über Hauskauf Joschka Fischers im Rahmen des berechtigten Informationsinteresses zulässigBundesgerichtshof, Urteil19.05.2009, VI ZR 160/08
Landgericht Berlin Urteil21.09.2010
LG Berlin: Axel-Springer-Verlag darf angebliche Speer-E-Mails nicht für Berichterstattung verwendenÖffentlicher Informationsanspruch muss hinter Schutz der Privatsphäre zurückstehen
Der Axel-Springer-Verlag darf bei seiner Berichterstattung über den brandenburgischen Innenminister Reiner Speer keine E-Mails verwenden, deren Herkunft und Echtheit umstritten ist und die Umstände aus dem Privatleben des Ministers zum Inhalt haben. Dies entschied das Landgericht Berlin.
Das Landgericht Berlin bestätigte mit seiner Entscheidung eine von Reiner Speer erwirkte einstweilige Verfügung, mit der dem Springer-Verlag die Veröffentlichung von Informationen aus diesen Dokumenten untersagt worden war.
Echtheit des von Verlagsseite vorgelegten Materials fraglich
Zur Begründung hob der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung hervor, dass sich der Minister aufgrund seiner öffentlichen Funktion zwar auch eine kritische Betrachtung von Umständen aus seinem Privatleben gefallen lassen müsse. Das im Verfahren von Verlagsseite vorgelegte Material sei jedoch „zu dünn“, von zweifelhafter Herkunft und seine Echtheit fraglich. Speer selbst sei nicht verpflichtet, sich dazu zu äußern. Bei dieser bloßen Verdachtslage müsse der öffentliche Informationsanspruch hinter dem Schutz der Privatsphäre zurückstehen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 21.09.2010
Quelle: Landgericht Berlin/ra-online
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