18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ausschnittsweise zwei FrauenKI generated picture
ergänzende Informationen

Landgericht Berlin Urteil17.01.2019

Lieferservice muss über Allergene und Zusatzstoffe informierenAllgemeiner Hinweis auf möglicherweise enthaltene Allergene nicht ausreichend

Ein Online-Lieferservice muss vor der Bestellung von Speisen und Getränken über die darin enthaltenen Allergene und Zusatzstoffe informieren. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Bundesverbands der Verbraucher­zentralen gegen die Deliveroo Germany GmbH entschieden.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf seiner Online-Plattform hatte das Unternehmen Speisen und Getränke eines vietnamesischen Restaurants angeboten. Bei einigen Gerichten fehlten die gesetzlich vorge­schriebenen Hinweise auf darin enthaltene Erdnüsse, Garnelen, Eier und Sesam - Zutaten, die Allergien oder Unver­träg­lich­keiten auslösen können. Ein Cola-Getränk wurde ohne Kennzeichnung des Farbstoffes E 150d und des Säuerungs­mittels E 338 angeboten.

Lückenhaften Angaben verstoßen gegen Lebensmittel-Infor­ma­ti­o­ns­ver­ordnung

Das Landgericht Berlin schloss sich der Auffassung des Bundesverbands der Verbrau­cher­zen­tralen an, dass die lückenhaften Angaben gegen die Lebensmittel-Infor­ma­ti­o­ns­ver­ordnung verstoßen. Das Unternehmen könne sich nicht darauf berufen, dass nur die kooperierenden Restaurants für die korrekte Deklaration der Speisen und Getränke verantwortlich seien. Deliveroo sei in erheblichem Umfang in den Liefer- und Abwick­lungs­betrieb eingebunden. Damit betreibe die Firma ein Lebens­mit­tel­un­ter­nehmen, das die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften auf seiner Plattform trage.

Allgemeinen Hinweise nicht ausreichend

Die konkret auf einzelne Produkte bezogenen Infor­ma­ti­o­ns­pflichten können nach Auffassung des Gerichts nicht durch einen allgemeinen Hinweis auf möglicherweise in den Speisen enthaltene Allergene ersetzt werden. Es reiche auch nicht, dem Kunden zu raten, sich selbst bei den Restaurants nach den Zutaten zu erkundigen oder in seiner Bestellung vorhandene Allergien anzugeben.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online (pm/kg)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil27851

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI