18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.

Dokument-Nr. 8557

Drucken
ergänzende Informationen

Finanzgericht Münster Urteil25.08.2009

Rückkauf­ver­pflichtung von Kfz-Händlern ist als Verbindlichkeit zu bilanzierenRückkaufoption ist wirtschaftliche Belastung

Wenn Kfz-Händler die Verpflichtung übernehmen, verkaufte Fahrzeuge zu einem verbindlich festgelegten Preis zurückzukaufen, müssen sie in ihren Bilanzen dafür Verbind­lich­keiten ausweisen. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.

Verkaufen Kfz-Händler Neuwagen an Autover­mie­tungen, verpflichten sie sich häufig, die Fahrzeuge nach Ablauf einer bestimmten Vertrags­laufzeit auf Verlangen des Käufers zu einem bereits beim Verkauf des Neuwagens festgelegten Preis zurückzukaufen. Ähnliches geschieht beim Verkauf von Fahrzeugen an Leasing­ge­sell­schaften. Da in vielen Fällen der Preis für den Rückkauf über dem Marktwert der Fahrzeuge liegt, drohen den Händlern aus dem Rückkauf der Fahrzeuge häufig Verluste. Wegen solcher drohenden Verluste hatte auch die klagende Autohändlerin für das Jahr 1998 Rückstellungen gebildet. Diese erkannte das Finanzamt jedoch nicht an.

Rückkaufoption muss als Verbindlichkeit ausgewiesen werden

Der 9. Senat folgte dem nicht und gab der Klage statt. Er entschied, dass die Klägerin in ihren Bilanzen Verbind­lich­keiten aus der - gesondert vergüteten - Rückkaufoption auszuweisen habe. Die Verbindlichkeit sei mit dem Entgelt zu bewerten, das im Rahmen des Gesamt­kauf­preises auf die Rückkaufoption entfalle. Die Rückkauf­ver­pflichtung stelle für die Klägerin eine wirtschaftliche Belastung dar, die durch den Ansatz einer den Gewinn mindernden Verbindlichkeit berücksichtigt werden müsse. Das grundsätzliche Verbot der Bilanzierung schwebender Geschäfte stehe dem Ausweis der Rückkauf­ver­pflichtung nicht entgegen, denn es gehe nicht um die Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, sondern um den Ansatz einer Verbindlichkeit. Der 9. Senat hat sich ausdrücklich der Auffassung des Bundes­fi­nanzhofes (siehe BFH, Urteil v. 11.10.2007 - IV R 52/04 -) angeschlossen. Die hiergegen von der Finanz­ver­waltung erhobenen Einwendungen überzeugten - so der Senat - nicht.

Viele weitere Verfahren sind anhängig

Gleichwohl hat der Senat die Revision wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen. Denn zum einen wende die Finanz­ver­waltung die Entscheidung des Bundes­fi­nanzhofes vom 11. Oktober 2007 über den entschiedenen Streitfall hinaus nicht an (sog. Nicht­an­wen­dungs­erlass), zum anderen gebe es eine Vielzahl weiterer anhängiger Verfahren zu dieser Frage.

Quelle: ra-online, Finanzgericht Münster

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil8557

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI