18.10.2024
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Finanzgericht Köln Urteil19.03.2014

BCI-Anleger müssen Scheinrenditen versteuernGutgeschriebene Renditen sind steuer­pflichtige Einnahmen aus stiller Beteiligung

"Renditen" aus einer Beteiligung an der Business Capital Investors Corporation (BCI) müssen als Kapital­ein­künfte versteuert werden, wenn sie bis Anfang 2010 gutge­schriebenen wurden. Dies entschied das Finanzgericht Köln.

Bei der BCI handelt es sich um eine im Jahr 2002 gegründete amerikanische Aktien­ge­sell­schaft. Den Anlegern wurden Renditen von 15,5 % versprochen. Die Anlagegelder sollten in einen Vermögenspool fließen, aus dem u.a. Großbanken Sicher­heits­kapital für Finanzgeschäfte zur Verfügung gestellt werden sollte. Tausende deutscher Anleger, die an die 100 Millionen Euro investiert haben sollen, wurden so gelockt. Tatsächlich wurden mit den eingezahlten Geldern jedoch Zins- und Rückzah­lungs­ansprüche von anderen Anlegern befriedigt. Mit jährlichen Rendi­te­a­b­rech­nungen von 15,5 % wurde der Erfolg des Produkts vorgetäuscht. Im Falle der Kündigung der Anlage wurde die Einlage samt vermeintlich erzielter Rendite bis Anfang des Jahres 2010 auch ausbezahlt. Danach brach dieses Schneeballsystem zusammen.

Finanzamt besteuert Renditen trotz Zusammenbruch des Schnee­ba­ll­systems

In dem zugrunde liegenden Streitfall klagten Eheleute, die sich in den Jahren 2002 bis 2007 mit insgesamt 338.000 Euro an der BCI beteiligt hatten, gegen die Versteuerung gutge­schriebener "Renditen" in Höhe von ca. 190.000 Euro. Da sie sich für die Wiederanlage der Einlagen und der "Renditen" entschieden hatten, verloren sie mit dem Zusammenbruch des Schnee­ba­ll­systems alles. Dennoch besteuerte das Finanzamt die Renditen. Hierbei berief es sich auf die Rechtsprechung des Bundes­fi­nanzhofs, wonach auch Gutschriften aus einem so genannten Schnee­ba­ll­system zu Einnahmen aus Kapitalvermögen führen, solange der Betreiber zur Auszahlung der gutge­schriebenen "Renditen" bereit und fähig war.

FG bejaht Besteuerung der Renditen

Das Finanzgericht Köln wies die Klage der Eheleute ab. Er behandelte die gutge­schriebenen Renditen als steuerpflichtige Einnahmen aus einer stillen Beteiligung. Dass die Renditen nie zur Auszahlung kamen sei unerheblich, da die BCI auf Verlangen der Kläger bis Anfang 2010 Einlagen samt "Rendite" ausgezahlt hätte.

Quelle: Finanzgericht Köln/ra-online

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