21.11.2024
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Finanzgericht Hamburg Urteil30.09.2016

Überschus­s­abgaben auch noch nach Ende des Milch­quo­ten­systems rechtmäßigInsgesamt mehr als 300 Millionen Euro von zuständigen Hauptzollämtern festgesetzt

Die Klage eines Milcherzeugers gegen die Festsetzung einer Überschus­s­abgabe nach dem Milchquotenjahr wurde abgewiesen. Die Festsetzung der Milchabgabe ist rechtmäßig. Dies hat das Finanzgericht Hamburg entschieden.

Im vorliegenden Fall wurde gegen den Milcherzeuger nach Ende des Milch­quo­ten­jahres 2014/2015 eine Überschus­s­abgabe festgesetzt, da er mehr Milch ausgeliefert habe, als seine Milchquote erlaubt habe.

Kläger hält Abgabenbescheid für rechtswidrig

Für das letzte Milchquotenjahr vor Auslaufen des Milch­quo­ten­systems der Europäischen Union (EU) haben die in Deutschland zuständigen Hauptzollämter noch Überschus­s­abgaben - sog. Milch- oder Supergaben - von insgesamt mehr als 300 Millionen Euro festgesetzt. Allein beim Finanzgericht Hamburg sind bisher rund 200 Klagen eingegangen. Nach Meinung des Klägers ist der Abgabenbescheid insbesondere deswegen rechtswidrig, weil er erst nach Abschaffung des Milch­quo­ten­systems erlassen wurde. Damit habe es für den Bescheid keine Rechtsgrundlage mehr gegeben.

Festsetzung nach Auslaufen der Milch­re­gu­lierung keine rechtliche Besonderheit

Das Finanzgericht Hamburg hat die Klage abgewiesen. Es sei kein Anhaltspunkt dafür erkennbar, dass der Gesetzgeber der EU für das letzte Milchquotenjahr auf die Erhebung der Überschus­s­abgabe habe verzichten wollen. Die Verordnungen des Milch­quo­ten­systems seien eindeutig und enthielten auch die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Abgaben­be­scheiden. Dass die Überschus­s­abgabe erst zu einem Zeitpunkt festgesetzt wurde, als das System der Milch­re­gu­lierung bereits ausgelaufen sei, stelle rechtlich keine Besonderheit dar, sondern sei im Abgaben- und Steuerrecht eine übliche Gesetzestechnik. Es liege auch kein Verstoß gegen den Grundsatz der Rechts­si­cherheit vor. Jeder Milcherzeuger habe - auch nach dem 31.3.2015 - damit rechnen müssen, zur Überschus­s­abgabe herangezogen zu werden, wenn er seine Milchquote überliefert habe.

Quelle: Finanzgericht Hamburg/ ra-online

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