21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.
ergänzende Informationen

Finanzgericht Düsseldorf Urteil18.07.2018

Ausfall einer privaten Darle­hens­for­derung kann mit Anzeige der Masse­unzulänglich­keit steuerlich berücksichtigt werdenGeltendmachung des Darle­hens­verlusts bei Einkünften aus Kapitalvermögen zulässig

Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der Ausfall einer privaten Darle­hens­for­derung mit Anzeige der Masse­unzulänglich­keit steuerlich berücksichtigt werden kann.

Die Beteiligten des zugrunde liegenden Falls stritten über die Berück­sich­ti­gungs­fä­higkeit einer ausgefallenen privaten Darle­hens­for­derung.

Insol­venz­ver­walterin zeigt Masseun­zu­läng­lichkeit an

Der Kläger gewährte im August 2010 ein mit 5 % zu verzinsendes Privatdarlehen über rund 24.000 Euro. Ab August 2011 erbrachte der Darlehensnehmer keine Tilgungs­leis­tungen mehr. Im Jahr 2012 wurde das Insol­venz­ver­fahren über das Vermögen des Darle­hens­nehmers eröffnet. Der Kläger meldete daraufhin die Restforderung von rund 19.000 Euro zur Insol­venz­tabelle an - letztlich ohne Erfolg. Die Insol­venz­ver­walterin zeigte im Oktober 2012 gegenüber dem Amtsgericht die Masseun­zu­läng­lichkeit an. Im Jahr 2016 wurde das Insol­venz­ver­fahren schließlich eingestellt.

Finanzamt verneint Berück­sich­tigung des Darle­hens­verlusts bei Einkünften aus Kapitalvermögen

Die Kläger machten den Verlust aus der Darle­hens­for­derung in ihrer Einkom­men­steu­e­r­er­klärung für 2012 geltend. Das beklagte Finanzamt vertrat jedoch - ebenso wie das Finanzgericht Düsseldorf - zunächst die Auffassung, dass der Darle­hens­verlust nicht bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden könne. Dem ist der Bundesfinanzhof im anschließenden Revisi­ons­ver­fahren (vgl. Bundesfinanzhof, Urteil v. 24.10.2017 - VIII R 13/15 -) entgegen getreten und hat den Rechtsstreit an das Finanzgericht zurückverwiesen.

Darle­hens­verlust kann bei Einkünften aus Kapitalvermögen geltend gemacht werden

Im zweiten Rechtszug hat das Finanzgericht Düsseldorf der Klage nunmehr stattgegeben und entschieden, dass der Verlust der Kapita­l­for­derung bereits im Streitjahr 2012 berücksichtigt werden könne. Dies ergebe sich aus den besonderen Umständen des Streitfalls. Mit der Anzeige der Masseun­zu­läng­lichkeit im Jahr 2012 sei klar gewesen, dass die Insol­venz­gläubiger wie der Kläger nach der Einschätzung der Insol­venz­ver­walterin keine Rückzahlungen mehr erhalten würden. Auf den weiteren Fortgang des Verfahrens und etwaige Änderungen der Vermögenslage bis zum Abschluss des Insol­venz­ver­fahrens komme es nicht an. Die Höhe des Forde­rungs­verlusts (rund 19.000 Euro) war zwischen den Beteiligten nicht streitig.

Quelle: Finanzgericht Düsseldorf/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil26419

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI