Dokument-Nr. 13066
Permalink https://urteile.news/
- Finanzgericht Köln gewährt Splittingtarif für Eingetragene LebenspartnerFinanzgericht Köln, Beschluss07.12.2011, 4 V 2831/11
- Verfassungswidrige Ungleichbehandlung eines eingetragenen Lebenspartners bei der GrunderwerbsteuerNiedersächsisches Finanzgericht, Beschluss26.08.2011, 7 K 65/10
- VG Gießen: Eingetragene Lebenspartnerschaften sind besoldungsrechtlich wie Ehen zu behandelnVerwaltungsgericht Gießen, Urteil26.05.2011, 5 K 4331/10.GI
Finanzgericht Bremen Beschluss13.02.2012
Eintragungen von Lebenspartnern sind auf Lohnsteuerkarten vorläufig wie bei Verheirateten vorzunehmenGericht äußert Zweifel an Verfassungsmäßigkeit der Differenzierung zwischen eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe
Bei eingetragenen Lebenspartnern ist der Lohnsteuerabzug vorläufig wie bei Ehegatten vorzunehmen. Dies entschied das Finanzgericht Bremen.
Im zugrunde liegenden Fall war auf den Lohnsteuerkarten der Partnerinnen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft jeweils Steuerklasse I eingetragen. Sie beantragten beim Finanzamt die Eintragung der Steuerklassen III und V, um die Höhe des Lohnsteuerabzugs zu vermindern.
Finanzamt: Gewünschte Eintragungen nur bei verheirateten Arbeitnehmern möglich
Diese Eintragungen sind nach der maßgeblichen Vorschrift des § 38 b Einkommensteuergesetz nur bei verheirateten Arbeitnehmern möglich. Nach Ablehnung durch das Finanzamt beantragten die Lebenspartnerinnen vorläufigen Rechtsschutz.
Gericht bejaht Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuerrecht
Das Finanzgericht Bremen verpflichtete das Finanzamt, vorläufig die beantragten Eintragungen auf den Lohnsteuerkarten vorzunehmen. Es bejahte unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010 zur Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuerrecht und die Rechtsprechung anderer Finanzgerichte und äußerte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Differenzierung zwischen eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe. Ferner überwiege das besondere Interesse, nicht wegen der sexuellen Orientierung diskriminiert zu werden, das fiskalische Interesse des Staates.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 21.02.2012
Quelle: Finanzgericht Bremen/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss13066
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.