18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.
ergänzende Informationen

Finanzgericht Köln Beschluss07.12.2011

Finanzgericht Köln gewährt Splittingtarif für Eingetragene LebenspartnerFinanzgericht Köln beruft sich auf Entscheidung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts zur Erbschafts­steuer

Eingetragene Lebenspartner sind bis zu einer Entscheidung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts im Rahmen der Lohn- und Einkommensteuer vorläufig wie Ehegatten zu behandeln. Dies entschied das Finanzgericht Köln.

Die Partner einer Leben­s­part­ner­schaft wollten auf ihren Lohnsteu­er­karten unter Anwendung des sog. Faktor­ver­fahrens die Steuerklasse IV eingetragen haben, was nach der aktuellen gesetzlichen Regelung nur Ehegatten vorbehalten ist. Das Finanzamt lehnte dies ab und versagte auch die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes. Diesen erhielten die Lebenspartner nunmehr durch das Finanzgericht Köln. Es verpflichtete das Finanzamt, die begehrte Lohnsteu­er­klasse einzutragen.

Finanzgericht beruft sich auf Entscheidung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts zur Erbschafts­steuer

Der 4. Senat stützte sich dabei im Wesentlichen auf die Entscheidung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts vom 21. Juli 2010 (1 BvR 611/07) zur Erbschaftsteuer. In diesem Verfahren hatte das Bundes­ver­fas­sungs­gericht die Ungleich­be­handlung von Ehe und eingetragener Leben­s­part­ner­schaft im Erbschaft­steu­errecht als verfas­sungs­widrig angesehen. Der 4. Senat hält es für möglich, dass auch das Einkom­men­steu­errecht insoweit verfas­sungs­widrig ist, als es zwischen Ehe und eingetragener Lebens­ge­mein­schaft differenziert. Die zu dieser Frage beim Bundes­ver­fas­sungs­gericht anhängigen Verfas­sungs­be­schwerden (2 BvR 909/06, 2 BvR 288/07) hätten hiernach durchaus Erfolgs­aus­sichten.

Quelle: ra-online, Finanzgericht Köln (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss12808

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI