21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen auf azurblauem Grund die zwölf goldenen Sterne, wie sie auch in der Europaflagge zu finden sind, wobei in der Mitte ein Paragraphenzeichen zu sehen ist.

Dokument-Nr. 32826

Drucken
Urteil20.04.2023Gerichtshof der Europäischen UnionC-775/21
ergänzende Informationen

Gerichtshof der Europäischen Union Urteil20.04.2023

Ausstrahlung eines Musikwerks als Hinter­grundmusik in einem Personen­beförderungs­mittel als „Öffentliche Wiedergabe“Lautspre­cher­anlage an Bord noch keine öffentliche Wiedergabe

Die Ausstrahlung eines Musikwerks als Hinter­grundmusik in einem Personen­beförderungs­mittel stellt eine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Unionsrechts dar. Auf die bloße Einrichtung einer Lautspre­cher­anlage und gegebenenfalls einer Software an Bord eines Beför­de­rungs­mittels, die die Ausstrahlung von Hinter­grundmusik ermöglichen, trifft dies dagegen nicht zu. Dies hat der Europäische Gerichtshof klar gestellt.

Zwei rumänische Verwer­tungs­ge­sell­schaften für Urheberrechte und verwandte Schutzrechte im Musikbereich erhoben gegen das Luftfahrt­un­ter­nehmen Blue Air und die CFR, eine rumänische Eisen­bahn­ge­sell­schaft, Klagen auf Zahlung von ausstehender Vergütung sowie von Vertragsstrafen für die öffentliche Wiedergabe von Musikwerken ohne Lizenz an Bord von Luftfahrzeugen und Reisezugwagen. Das mit diesen Rechtssachen befasste Berufungs­gericht Bukarest rief den Gerichtshof an. Es insbesondere wissen, ob die Ausstrahlung eines Musikwerks oder eines Auszugs davon in einem mit Fluggästen besetzten gewerblichen Flugzeug während des Starts, der Landung oder zu irgendeinem Zeitpunkt während des Flugs über das allgemeine Lautspre­cher­system des Luftfahrzeugs eine öffentliche Wiedergabe darstellt und ob ein Eisen­bahn­un­ter­nehmen, das Eisenbahnwagen verwendet, in denen Lautspre­cher­systeme für die Übermittlung von Informationen an die Fahrgäste eingerichtet sind, damit eine öffentliche Wiedergabe vornimmt.

Ausstrahlung eines Musikwerks in einem Perso­nen­be­för­de­rungs­mittel stellt öffentliche Wiedergabe dar

Der EuGH entschied, dass die Ausstrahlung eines Musikwerks als Hinter­grundmusik in einem Personenbeförderungsmittel durch dessen Betreiber eine öffentliche Wiedergabe dieses Werks darstellt, da zum einen dieser Wirtschafts­teil­nehmer dabei in voller Kenntnis der Folgen seines Verhaltens tätig wird, um seinen Kunden Zugang zu einem geschützten Werk zu verschaffen. Tatsächlich könnten die Kunden ohne dieses Tätigwerden das ausgestrahlte Werk grundsätzlich nicht empfangen. Zum anderen wird dieses Werk für sämtliche Gruppen von Passagieren ausgestrahlt, die dieses Beför­de­rungs­mittel gleichzeitig oder nacheinander in Anspruch genommen haben.

Bloße Bereitstellung der Einrichtungen stellt dagegen selbst keine Wiedergabe dar

Die bloße Bereitstellung der Einrichtungen, die eine Wiedergabe ermöglichen oder bewirken, stellt dagegen selbst keine Wiedergabe dar. Das Unionsrecht steht daher einer nationalen Regelung entgegen, wonach das Vorhandensein von Lautspre­cher­systemen in Beför­de­rungs­mitteln eine widerlegliche Vermutung der öffentlichen Wiedergabe begründet. Eine solche Regelung kann nämlich dazu führen, dass die Zahlung einer Vergütung für die bloße Einrichtung dieser Lautspre­cher­systeme geschuldet wird, und zwar auch dann, wenn es an einer Handlung der öffentlichen Wiedergabe fehlt.

Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union, ra-online (pm/ab)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil32826

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI