18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.
ergänzende Informationen

Bayerisches Landessozialgericht Urteil17.02.2009

Bayerisches Landes­so­zi­al­gericht: Sozia­l­ver­si­che­rungs­pflicht gilt auch im Call-CenterFreie Telefonkräfte leisten gleiche Arbeit wie festangestellte Mitarbeiter

Stellt ein Call-Center für einen zeitlich nur kurz begrenzten Auftrag neue Mitarbeiter ein, darf das Unternehmen die Angestellten nicht als "selbstständige Telefonkräfte" einstellen, die auf Basis freier Mitarbeit und Honora­r­ab­rechnung arbeiten, um so Sozia­l­ver­si­che­rungs­beiträge zu sparen. Dies entschied das Bayerische Landes­so­zi­al­gericht.

Gerade in Krisenzeiten steigt die Bereitschaft, anstelle von Normal-Arbeits­ver­hält­nissen auch freie Tätigkeiten anzunehmen, bei denen keine Sozia­l­ver­si­che­rungs­beiträge abgeführt werden. In welchem Rahmen solche Tätigkeiten in Call-Centern legal möglich sind und wann nicht ergibt sich aus einer nunmehr veröf­fent­lichten Urteilsserie des Bayerischen Landes­so­zi­al­ge­richts.

„Selbständige Telefonkräfte“ leisten gleiche Arbeit wie angestellte Mitarbeiter

Ein ausländischer Maschi­nen­pro­duzent hatte ein neues Produkt auf dem gewerblichen Markt in Deutschland einführen wollen. Die Markteinführung und Absatzförderung sollten direkt und kurzfristig über das Telefon erfolgen. Eigene Mitarbeiter einer deutschen Tochterfirma kamen insoweit nicht in Betracht, so dass ein entsprechender Auftrag an ein externes Call-Center vergeben wurde. Dieses hatte dadurch zusätzlichen Personalbedarf . Weil die Markteinführung absehbar binnen einiger Monate abgeschlossen sein sollte und ein Folgeauftrag nicht in Sicht war, stellte das Call-Center „selbständige Telefonkräfte“ ein, die auf Basis freier Mitarbeit und Honora­r­ab­rechnung im wesentlichen die gleiche Arbeit zu erbringen hatten, wie die fest angestellten Mitarbeiter.

Merkmale der typischen abhängigen Beschäftigung

Dieses überschaubare Umbenennen in freie Mitarbeit ist so nicht mit § 7 SGB IV vereinbar. Wer ausschließlich im Call-Center nach Vorgaben in Leitfäden unter laufender Ergeb­nis­kon­trolle mit Berichts­pflichten gegen Stundenlohn ebenso tätig ist wie fest angestellte Mitarbeiter kann nicht freier Mitarbeiter sein. Weil zudem die Anruf-Aufträge nur höchst­per­sönlich von den „freien Mitarbeitern“ ausgeführt werden konnten (vgl § 613 BGB), überwogen die Merkmale der typischen abhängigen Beschäftigung deutlich.

In der Folge muss das Call-Center mit erheblichen Beitrags­nach­for­de­rungen rechnen. Weil die „freien Mitarbeiter“ längst nicht mehr im Call-Center tätig sind, wird der Arbeitgeber im Endeffekt wohl auch deren Anteil an der Sozia­l­ver­si­cherung übernehmen müssen - ein Lohnabzug wie innerhalb einer Beschäftigung ist nicht mehr möglich.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LSG Bayern vom 23.06.2009

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil8053

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI