21.11.2024
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Sozialgericht Dortmund Urteil29.10.2013

Krankenpflege im Uni­versitäts­klinikum stellt keine selbständige Honor­ar­tä­tigkeit darTätigkeit als Fach­kranken­pflegerin für Anästhesie ist abhängige, sozial­versicherungs­pflichtige Beschäftigung

Die Tätigkeit einer Fach­kranken­pflegerin für Anästhesie in einem Krankenhaus stellt trotz Vereinbarung von freiberuflicher Honor­ar­tä­tigkeit eine abhängige Beschäftigung dar, die der Sozial­versicherungs­pflicht unterliegt. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Fachkran­ken­pflegerin aus Bochum mit dem Univer­si­täts­klinikum Essen eine Tätigkeit als Honorarkraft zu einem Stundensatz von 45 Euro vereinbart. Auf der Basis dieser Vereinbarung arbeitete die Pflegerin regelmäßig von 7.00 bis 15.30 Uhr in dem Krankenhaus, überwiegend im Aufwachraum.

Deutsche Renten­ver­si­cherung stellt Sozia­l­ver­si­che­rungs­pflicht der Tätigkeit fest

Die Deutsche Renten­ver­si­cherung (DRV) Bund ging im Rahmen eines Status­fest­stel­lungs­ver­fahrens von einer abhängigen Beschäftigung aus und stellte die Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit fest.

Nach tatsächlichen Gegebenheiten liegt bei Tätigkeit der Pflegerin abhängige Beschäftigung vor

Die hiergegen von der Fachkran­ken­pflegerin erhobene Klage hatte keinen Erfolg. Das Sozialgericht Dortmund bestätigte die Entscheidung der DRV Bund. Es liege nach den tatsächlichen Gegebenheiten eine abhängige Beschäftigung vor. Die Klägerin habe ihre Tätigkeit nach Weisungen der pflegerischen Leitung und angestellter Ärzte erbracht. Sie sei in die Arbeits­or­ga­ni­sation des Univer­si­täts­kli­nikums und in das Patien­ten­ma­na­gement des Aufwachraums eingegliedert gewesen. Sie habe Arbeitsmittel und Dienstkleidung des Klinikums verwendet. Mit der Eintragung in den Dienstplan habe die zeitliche Verfü­gungs­freiheit der Klägerin geendet. Soweit der Honorarvertrag die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und ein Urlaubsgeld ausschließe, komme dem keine maßgebliche Bedeutung zu.

Quelle: Sozialgericht Dortmund/ra-online

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