18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen das RBB-Sendezentrum, einen dreiteiligen Gebäudekomplex des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) in Berlin.
ergänzende Informationen

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Urteil15.05.2014

Bayerischer Verfassungs­gerichtshof zum Rundfunkbeitrag: Rundfunk-"beitrag" ist keine "Steuer" und die Bundesländer sind gesetz­ge­bungs­befugtBundesländer haben Regelungs­kom­petenz für Rundfunkbeitrag

Ein Passauer Jurist ist mit seiner Popularklage gegen den neuen Rundfunkbeitrag vor dem Bayerischen Verfassungs­gerichtshof gescheitert. Der Verfassungs­gerichtshof hat keine grund­recht­lichen und kompe­tenz­recht­lichen Bedenken hinsichtlich des neuen Rundfunk­beitrags und sieht ihn insgesamt als verfas­sungsgemäß an.

Geklagt hatte der Passauer Jurist Ermano Geuer. Er ist der Ansicht, dass der neue Rundfunkbeitrag im Kern eine Steuer sei und gar kein Beitrag. Ein Beitrag sei an eine Gegenleistung geknüpft, eine Steuer aber nicht. Den Rundfunkbeitrag müsse aber jeder zahlen, egal ob er die Leistung in Anspruch nehme oder nicht.

Bundesländer haben keine Gesetz­ge­bungs­kom­petenz für eine Rundfunksteuer

Die Bundesländer hätten zum Erlass einer Steuer aber keine Kompetenz. Eine Rundfunksteuer lasse sich weder aus Artikel 105 Absatz 2a GG noch aus den Ertrags­kom­pe­tenzen des Artikel 106 GG herleiten. Damit würde den Ländern die Gesetz­ge­bungs­kom­petenz fehlen.

Verstoß gegen Gleich­heits­grundsatz

Geuer sieht auch Verstöße gegen den Gleich­heits­grundsatz aus Artikel 118 der Bayerischen Verfassung. Das Gesetz über den Rundfunkbeitrag widerspreche dem Gleich­heits­grundsatz, wonach Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln sei. Den Rundfunkbeitrag müsse aber jeder Haushalt zahlen - egal ob es einen Fernseher im Haushalt gebe oder nicht.

Bislang hätten zum Beispiel Studenten, die nur einen Inter­ne­t­an­schluss aber keinen Fernseher hatten, nur eine reduzierte Gebühr zahlen müssen. Jetzt müssten alle für ein Fernseh- und Radio Voll-Abo aufkommen. Dadurch werde Ungleiches gleich behandelt - ein Verstoß gegen den Gleich­heits­grundsatz.

Verstoß gegen Datenschutz

Ferner gebe es daten­schutz­rechtliche Probleme. Die Meldeämter in Deutschland würden dem Beitragsservice automatisiert Meldedaten mitteilen, sagte der Jurist dem Focus. Dabei würden Familienname, Vorname, sämtliche früheren Namen, Doktorgrad, Familienstand, Tag der Geburt, die gegenwärtige und letzte Anschrift von Haupt- und Nebenwohnung einschließlich aller vorhandenen Informationen zur Lage der Wohnung und den Tag des Einzugs weitergegeben. Der Beitragsservice hätte somit zentral gesammelt, bundesweite Daten.

Bayerischer Verfas­sungs­ge­richtshof weist Klage ab

Der Bayerische Verfas­sungs­ge­richtshof gab der Klage von Geuer nicht statt und urteilte, dass der Rundfunkbeitrag verfas­sungsgemäß sei. Lesen Sie hier die ausführlichen Entschei­dungs­gründe des Bayerischen Verfas­sungs­ge­richtshofs.

Quelle: ra-online (pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil15018

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI