Bayerischer Verfassungsgerichtshof Urteil15.05.2014
Bayerischer Verfassungsgerichtshof zum Rundfunkbeitrag: Rundfunk-"beitrag" ist keine "Steuer" und die Bundesländer sind gesetzgebungsbefugtBundesländer haben Regelungskompetenz für Rundfunkbeitrag
Ein Passauer Jurist ist mit seiner Popularklage gegen den neuen Rundfunkbeitrag vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gescheitert. Der Verfassungsgerichtshof hat keine grundrechtlichen und kompetenzrechtlichen Bedenken hinsichtlich des neuen Rundfunkbeitrags und sieht ihn insgesamt als verfassungsgemäß an.
Geklagt hatte der Passauer Jurist Ermano Geuer. Er ist der Ansicht, dass der neue Rundfunkbeitrag im Kern eine Steuer sei und gar kein Beitrag. Ein Beitrag sei an eine Gegenleistung geknüpft, eine Steuer aber nicht. Den Rundfunkbeitrag müsse aber jeder zahlen, egal ob er die Leistung in Anspruch nehme oder nicht.
Bundesländer haben keine Gesetzgebungskompetenz für eine Rundfunksteuer
Die Bundesländer hätten zum Erlass einer Steuer aber keine Kompetenz. Eine Rundfunksteuer lasse sich weder aus Artikel 105 Absatz 2a GG noch aus den Ertragskompetenzen des Artikel 106 GG herleiten. Damit würde den Ländern die Gesetzgebungskompetenz fehlen.
Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz
Geuer sieht auch Verstöße gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 118 der Bayerischen Verfassung. Das Gesetz über den Rundfunkbeitrag widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz, wonach Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln sei. Den Rundfunkbeitrag müsse aber jeder Haushalt zahlen - egal ob es einen Fernseher im Haushalt gebe oder nicht.
Bislang hätten zum Beispiel Studenten, die nur einen Internetanschluss aber keinen Fernseher hatten, nur eine reduzierte Gebühr zahlen müssen. Jetzt müssten alle für ein Fernseh- und Radio Voll-Abo aufkommen. Dadurch werde Ungleiches gleich behandelt - ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Verstoß gegen Datenschutz
Ferner gebe es datenschutzrechtliche Probleme. Die Meldeämter in Deutschland würden dem Beitragsservice automatisiert Meldedaten mitteilen, sagte der Jurist dem Focus. Dabei würden Familienname, Vorname, sämtliche früheren Namen, Doktorgrad, Familienstand, Tag der Geburt, die gegenwärtige und letzte Anschrift von Haupt- und Nebenwohnung einschließlich aller vorhandenen Informationen zur Lage der Wohnung und den Tag des Einzugs weitergegeben. Der Beitragsservice hätte somit zentral gesammelt, bundesweite Daten.
Bayerischer Verfassungsgerichtshof weist Klage ab
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof gab der Klage von Geuer nicht statt und urteilte, dass der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß sei. Lesen Sie hier die ausführlichen Entscheidungsgründe des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 15.05.2014
Quelle: ra-online (pt)