18.10.2024
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Dokument-Nr. 29788

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss29.01.2021

Bayerischer Verwaltungs­gerichtshof lehnt Eilantrag gegen Schließung von Schulen abSchulen bleiben weiterhin geschlossen

Der Bayerische Verwaltungs­gerichtshof (BayVGH) hat es mit Beschluss vom 29.01.2021 abgelehnt, die Regelung der Bayerischen Infek­ti­o­ns­schutz­maßnahmen­verordnung über die Schließung von Schulen vorläufig außer Vollzug zu setzen.

Einen entsprechenden Eilantrag hatte eine Familie gestellt. Zur Begründung wurde vorgetragen, die Schließung von Schulen verletze insbesondere das Grundrecht der betroffenen Kinder auf Bildung und Persön­lich­keits­ent­wicklung. Auch stelle sie gerade für Familien, in denen beide Elternteile berufstätig seien, eine unzumutbare Belastung dar.

Schul­schlie­ßungen gerechtfertigt

Nach Auffassung des Verwal­tungs­ge­richtshofs ist die Annahme des Freistaats Bayern, dass Schulkinder nicht unerheblich zum Infek­ti­o­ns­ge­schehen beitrügen, sei rechtlich nicht zu beanstanden. Sie entspreche der Einschätzung des Bundes­ge­setz­gebers im Infek­ti­o­ns­schutz­gesetz. Auch Zahlen der Kultus­mi­nis­ter­kon­ferenz belegten die Verbreitung des Sars-CoV-2-Virus unter Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften. Soweit die Antragsteller verlangten, statt der Schließung von Schulen sollten Risikogruppen besser geschützt werden, sei weder von den Antragstellern dargelegt noch sonst erkennbar, wie dieser Schutz angesichts einer insgesamt hohen Verbreitung des Virus in der Bevölkerung funktionieren könne. Hygienekonzepte böten zwar einen gewissen Schutz, seien aber gerade bei Kindern und Jugendlichen möglicherweise nicht geeignet, eine größere Zahl von Ansteckungen zu verhindern.

Belastung durch Homeschooling und Notbetreuung abgemildert

Angesichts der immer noch angespannten pandemischen Situation seien Schulschließungen derzeit auch angemessen. Das Gericht anerkenne, dass der Ausfall des Präsen­z­un­ter­richts zu erheblichen Belastungen bei den betroffenen Kindern und ihren Familien und insbesondere für Allein­er­ziehende und Kindern aus finanziell schwächeren Familien zu besonderen Härten führen könnten. Allerdings sei die Maßnahme befristet. Der Freistaat Bayern mildere zudem die Belastungen durch Homeschooling und das Angebot von Notbetreuung ab.

Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (pm/aw)

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