18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 29788

Drucken
ergänzende Informationen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss29.01.2021

Bayerischer Verwaltungs­gerichtshof lehnt Eilantrag gegen Schließung von Schulen abSchulen bleiben weiterhin geschlossen

Der Bayerische Verwaltungs­gerichtshof (BayVGH) hat es mit Beschluss vom 29.01.2021 abgelehnt, die Regelung der Bayerischen Infek­ti­o­ns­schutz­maßnahmen­verordnung über die Schließung von Schulen vorläufig außer Vollzug zu setzen.

Einen entsprechenden Eilantrag hatte eine Familie gestellt. Zur Begründung wurde vorgetragen, die Schließung von Schulen verletze insbesondere das Grundrecht der betroffenen Kinder auf Bildung und Persön­lich­keits­ent­wicklung. Auch stelle sie gerade für Familien, in denen beide Elternteile berufstätig seien, eine unzumutbare Belastung dar.

Schul­schlie­ßungen gerechtfertigt

Nach Auffassung des Verwal­tungs­ge­richtshofs ist die Annahme des Freistaats Bayern, dass Schulkinder nicht unerheblich zum Infek­ti­o­ns­ge­schehen beitrügen, sei rechtlich nicht zu beanstanden. Sie entspreche der Einschätzung des Bundes­ge­setz­gebers im Infek­ti­o­ns­schutz­gesetz. Auch Zahlen der Kultus­mi­nis­ter­kon­ferenz belegten die Verbreitung des Sars-CoV-2-Virus unter Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften. Soweit die Antragsteller verlangten, statt der Schließung von Schulen sollten Risikogruppen besser geschützt werden, sei weder von den Antragstellern dargelegt noch sonst erkennbar, wie dieser Schutz angesichts einer insgesamt hohen Verbreitung des Virus in der Bevölkerung funktionieren könne. Hygienekonzepte böten zwar einen gewissen Schutz, seien aber gerade bei Kindern und Jugendlichen möglicherweise nicht geeignet, eine größere Zahl von Ansteckungen zu verhindern.

Belastung durch Homeschooling und Notbetreuung abgemildert

Angesichts der immer noch angespannten pandemischen Situation seien Schulschließungen derzeit auch angemessen. Das Gericht anerkenne, dass der Ausfall des Präsen­z­un­ter­richts zu erheblichen Belastungen bei den betroffenen Kindern und ihren Familien und insbesondere für Allein­er­ziehende und Kindern aus finanziell schwächeren Familien zu besonderen Härten führen könnten. Allerdings sei die Maßnahme befristet. Der Freistaat Bayern mildere zudem die Belastungen durch Homeschooling und das Angebot von Notbetreuung ab.

Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (pm/aw)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss29788

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI