18.10.2024
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss13.04.2010

Online-Bundesligaspiel "Super-Manager" darf verboten werdenSpiel weist Merkmale eines verbotenen öffentlichen Glücksspiels im Sinne des Glückss­piel­staats­vertrags auf

Das Internetspiel "Super-Manager" ist als öffentliches Glücksspiel einzustufen und darf daher untersagt werden. Dies hat der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof entschieden und damit die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Ansbach zurückgewiesen.

Im zugrunde liegenden Fall veranstaltet die Antragstellerin auf ihrer Internetseite das so genannte Bundesliga-Manager-Spiel, bei dem parallel zur laufenden Saison der Fußba­ll­bun­desliga mehrere Preise, darunter der Hauptgewinn von 100.000,- € ausgeworfen werden. Der Spieleinsatz beträgt 7,99 €. Der Spielteilnehmer stellt aus den Spielern der 1. Bundesliga ein Team zusammen, für das an jedem Spieltag der Bundesliga Punkte vergeben werden. Die Aufstellung seines Teams legt der Teilnehmer auf dem Internetportal des Veranstalters für jeden Spieltag selbst fest. Die vom Teilnehmer eingesetzten Bundes­li­ga­spieler werden einzeln nach vorher festgelegten Kriterien von einer Expertenjury bewertet. Zusätzliche Punkte erhalten die Spieler nach bestimmten, im Einzelnen festgelegten Spiele­r­eig­nissen (z.B. erzielte Tore, Gegentore, gewonnene Zweikämpfe, rote oder gelbe Karten). Gewinner des Hauptpreises ist, wer am Ende der Saison mit seinem Team die meisten Punkte erzielt hat.

Antrags­stellerin erhebt Klage gegen erteiltes Verbot zur Veranstaltung von Glücksspielen auf ihrer Homepage

Der Freistaat Bayern untersagte der Antragstellerin Ende September 2009, dieses öffentliche Glücksspiel auf Ihrer Internetseite in Bayern zu veranstalten oder zu vermitteln. Hiergegen ließ die Antragstellerin Klage erheben, über die noch nicht entschieden ist. Um bis zu dieser Entscheidung das Managerspiel weiter auf ihrer Internetseite veranstalten zu dürfen, stellte die Antragstellerin zugleich einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz, den das Verwal­tungs­gericht Ansbach ablehnte.

Bayerischer VGH lehnt Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ab

Diese Entscheidung hat der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof nun im Beschwer­de­ver­fahren bestätigt. Auch nach seiner Auffassung weist das Internetspiel "Super-Manager" die Merkmale eines verbotenen öffentlichen Glücksspiels im Sinne des Glückss­piel­staats­vertrags auf. Für das Mitspielen werde ein Entgelt verlangt, mit dem eine Gewinnchance erworben werde. Die Geschick­lichkeit des Teilnehmers bei der Zusam­men­stellung und Aufstellung seines Teams habe nur wenig Einfluss auf die Gewinn­mög­lichkeit. Das Zufallsmoment überwiege bei weitem. Vergleichbar mit dem Glückspiel TOTO sei der weitere Verlauf des Managerspiels abhängig von künftigen Ereignissen an dem jeweiligen Bundesliga-Spieltag. Weder die Ereignisse noch die spätere Jury-Bewertung könnten vorher annähernd sicher eingeschätzt werden.

Quelle: ra-online, Bayerischer VGH

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