Bundesverwaltungsgericht Urteil25.10.2018
Presse hat keinen Anspruch auf Auskunft zu Immunitätsangelegenheiten des Deutschen BundestagesParlamentarische Angelegenheiten nicht vom verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruch erfasst
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Deutsche Bundestag einem Journalisten keine Auskunft zu Immunitätsangelegenheiten geben muss.
Der Kläger, Redakteur einer Tageszeitung, beantragte die Erteilung von Auskünften zu Immunitätsangelegenheiten des Deutschen Bundestages. Das der Klage stattgebende Urteil des Verwaltungsgerichts hat das Oberverwaltungsgericht aufgehoben. Immunitätsangelegenheiten als eigene Angelegenheiten des Parlaments seien vom Anwendungsbereich des auf Verwaltungshandeln beschränkten presserechtlichen Auskunftsanspruchs ausgenommen.
BVerwG verneint presserechtlichen Auskunftsanspruch
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision des Klägers zurückgewiesen. Der presserechtliche Auskunftsanspruch richtet sich gegen Bundesbehörden. Parlamentarische Angelegenheiten wie Immunitätsangelegenheiten sind von dem verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruch nicht erfasst.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2018
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online