18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Bundesverwaltungsgericht Beschluss08.04.2010

BVerwG lehnt Eilantrag gegen Vergabe von Funkfrequenzen abAnberaumter Verstei­ge­rungs­termin für frei gewordene Frequenzen kann wie geplant stattfinden

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hat einen Eilantrag gegen eine Anordnung der Bundes­netz­agentur über die Durchführung eines Verga­be­ver­fahrens für Funkfrequenzen abgelehnt.

Der Beschluss des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts ist bedeutsam im Hinblick auf die so genannte Breit­band­s­trategie der Bundesregierung, die die baldige Vergabe beträchtlicher Frequenzres­sourcen vorsieht, um Versor­gungs­lücken im ländlichen Raum möglichst kurzfristig zu schließen.

Sachverhalt

Die Bundesnetzagentur hatte die Vergabe frei gewordener Frequenzen, u.a. im 2,6-GHz-Bereich, im Wege eines Verstei­ge­rungs­ver­fahrens angeordnet. Gegen diese Anordnung klagte ein Unternehmen, das bislang einen Teil der in Rede stehenden Frequenzen aufgrund ihm seinerzeit befristet gewährter Zuteilungen nutzt und die Verlängerung seiner mittlerweile abgelaufenen Frequenz­nut­zungs­rechte erstrebt. Das Verwal­tungs­gericht Köln hat diese Klage abgewiesen; die Revision dagegen ist beim Bundes­ver­wal­tungs­gericht anhängig (vgl. Verwal­tungs­gericht Köln, Urteil v. 17.03.2010 - 21 K 7769/09, 21 K 7671/09, 21 K 6772/09, 21 K 7172/09, 21 K 7173/09 und 21 K 8150/09 -).

BVerwG lehnt Eilantrag nach Inter­es­se­n­ab­wägung ab

Den Antrag des klagenden Unternehmens, den Vollzug der umstrittenen Verga­be­a­n­ordnung bis zur Entscheidung über die Revision vorläufig auszusetzen, lehnte das Bundes­ver­wal­tungs­gericht aufgrund einer Inter­es­se­n­ab­wägung ab. Das bedeutet, dass der auf den 12. April 2010 anberaumte Verstei­ge­rungs­termin stattfinden kann.

Quelle: ra-online, BVerwG

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss9463

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI