18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ein Gebäude, welches gerade abgerissen wird.
ergänzende Informationen

Bundesverwaltungsgericht Urteil17.12.2009

BVerwG: Kein Eröffnung von Discountern bei bereits vorhandenem Nahver­sor­gungs­bereichSchutz der verbrau­chernahen Grundversorgung

Auch so genannte Nahver­sor­gungs­be­reiche können zentrale Versor­gungs­be­reiche sein, die vor schädlichen Auswirkungen durch Einzelhandel außerhalb dieses Bereichs zu schützen sind. Das heißt, dass Discounter-Filialen dann nicht gebaut und eröffnet werden dürfen, wenn dadurch bereits vorhandene Geschäfte geschädigt werden könnten. Dies entschied das Bundes­ver­wal­tungs­gericht.

Geklagt hatten zwei Lebens­mit­tel­dis­counter, die sich gegen die Versagung einer Baugenehmigung bzw. eines Vorbescheids für die Errichtung eines Lebens­mit­te­l­ein­zel­han­del­be­triebs in München bzw. Köln wenden.

Bauvorhaben darf keine schädlichen Auswirkungen auf vorhandene Versor­gungs­be­reiche haben

Nach § 34 Abs. 3 BauGB dürfen von Bauvorhaben, die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils an sich zulässig sind, keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versor­gungs­be­reiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden zu erwarten sein. Ziel ist die Erhaltung gewachsener städtebaulicher Strukturen und die Entwicklung integrierter Lagen auch im Interesse der verbrau­chernahen Versorgung. Zentrale Versor­gungs­be­reiche sind nach der Rechtsprechung des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen auf Grund vorhandener Einzel­han­dels­nut­zungen - häufig ergänzt durch diverse Dienst­leis­tungen und gastronomische Angebote - eine Versor­gungs­funktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt.

Auch im Wesentlichen fußläufig erreichbares Einkaufsgebiet kann Funktion des zentralen Versor­gungs­be­reichs zukommen

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hat die Auffassung der Vorinstanzen bestätigt und klargestellt, dass auch solchen Einkaufs­be­reichen eine Funktion als zentraler Versor­gungs­bereich zukommen kann, die ein im Wesentlichen fußläufig erreichbares Einzugsgebiet haben und der Nahversorgung dienen. In dem Kölner Fall hat es zudem die Auffassung des Oberver­wal­tungs­ge­richts bestätigt (BVerwG 4 C 2.08), wonach bei der Prognose, ob schädliche Auswirkungen zu erwarten sind, auch berücksichtigt werden könne, dass die Funkti­o­ns­fä­higkeit des Nahver­sor­gungs­be­reichs bereits durch zwei andere nahe beieinander liegende Lebens­mit­tel­märkte vorbelastet sei. In dem anderen Fall (BVerwG 4 C 1.08) hat das Bundes­ver­wal­tungs­gericht den Rechtsstreit dagegen an den Verwal­tungs­ge­richtshof zur erneuten Würdigung der tatsächlichen Umstände zurückverwiesen, weil dieser sich bei der Prognose der städtebaulichen Auswirkungen des Vorhabens allein an Schwellenwerten orientiert hat, die er den raumord­nungs­recht­lichen Regelungen des Landes­ent­wick­lungs­pro­gramms entnommen hat. Solche landes­pla­ne­rischen Zielvorgaben sind jedoch für die Beurteilung der baurechtlichen Zulässigkeit eines einzelnen Vorhabens am Maßstab des § 34 Abs. 3 BauGB ungeeignet.

Quelle: ra-online, BVerwG

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil8957

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI