18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen einen Schreibtisch mit verschiedenen Schreibutensilien, sowie einen Holzstempel auf einem Stempelkissen.

Dokument-Nr. 24095

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesverwaltungsgericht Urteil06.04.2017

Versorgungs­rechtliche Wartefrist gilt auch bei Stellenhebung"Pensi­ons­wirk­samkeit" einer Beförderung setzt zeitliches Mindestmaß an Dienst­leistungs­erfüllung im zuletzt bekleideten Amt voraus

Die versorgungs­rechtliche "Wartefrist", nach der die Dienstbezüge des höherwertigen Amtes nur dann für die Festsetzung der Versor­gungs­bezüge herangezogen werden, wenn der Beamte die Dienstbezüge dieses (oder eines mindestens gleichwertigen) Amtes vor dem Eintritt in den Ruhestand mindestens zwei Jahre erhalten hat, gilt auch, wenn die Vergabe des höherwertigen Amtes auf eine gesetzlich angeordnete Stellenhebung zurückgeht. Dies entschied das Bundes­verwaltungs­gericht.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens wurde 2003 für acht Jahre zur Bürgermeisterin einer Gemeinde in Brandenburg gewählt. Sie wurde dementsprechend in ein Beamten­ver­hältnis auf Zeit berufen und in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 15 eingewiesen. Nach einer Änderung der Einstu­fungs­ver­ordnung wurde sie zum Januar 2010 in eine Planstelle der Besol­dungs­gruppe B 2 eingewiesen. Da die Klägerin in der folgenden Wahl nicht wiedergewählt wurde, trat sie mit Wirkung vom 17. Dezember 2011 in den Ruhestand. Bei der Festsetzung des Ruhegehalts legte die Versor­gungs­behörde nur die Bezüge aus einem Amt der Besol­dungs­gruppe A 15 zugrunde, weil hinsichtlich der Dienstbezüge aus der Besol­dungs­gruppe B 2 die Mindest­ver­weildauer von zwei Jahren nicht erfüllt war.

Dienstbezüge des Amts wurden nicht mindestens zwei Jahre erhalten

Widerspruch, Klage und Berufung der Klägerin hiergegen blieben erfolglos. Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht wies auch ihre Revision zurück. Das status­rechtliche Amt eines Beamten wird durch die Amtsbezeichnung, das diesem vom Besol­dungs­ge­setzgeber zugewiesene Endgrundgehalt und die Laufbahn­zu­ge­hö­rigkeit bestimmt. Durch die Einweisung in die Planstelle der Besol­dungs­gruppe B 2 ist der Klägerin daher ein anderes Amt verliehen worden. Die Dienstbezüge dieses Amts hat die Klägerin nicht mindestens zwei Jahre erhalten. Eine Ausnahme des Anwen­dungs­be­reichs für kommunale Wahlbeamte sieht das maßgebliche Landesrecht nicht vor.

Versor­gungs­rechtliche Warte­frist­re­gelung gilt auch bei gesetzlich angeordneter Stellenhebung

Eine Einschränkung von der versor­gungs­recht­lichen Warte­frist­re­gelung im Wege der Auslegung ist auch für diejenigen Fälle nicht geboten, in denen die Vergabe des höherwertigen Amtes auf eine gesetzlich angeordnete Stellenhebung zurückgeht. Zwar kann damit eine individuelle "Gefäl­lig­keits­be­för­derung" ausgeschlossen werden. Mit der Warte­frist­re­gelung hat der Gesetzgeber indes auch das Ziel verfolgt, die "Pensi­ons­wirk­samkeit" einer Beförderung erst dann anzunehmen, wenn ein zeitliches Mindestmaß an Dienstleistung in dem zuletzt bekleideten Amt erbracht worden ist.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil24095

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI