Dokument-Nr. 9936
Permalink https://urteile.news/
- Aufrechterhaltung der Sicherungsverwahrung für gefährliche Straftäter zulässigOberlandesgericht Stuttgart, Beschluss01.06.2010, 1 Ws 57/10
- BVerfG: Straftäter muss nicht sofort aus Sicherungsverwahrung entlassen werdenBundesverfassungsgericht, Beschluss19.05.2010, 2 BvR 769/10
- OLG Koblenz: Urteil des EGMR führt nicht zwangsläufig zur Aufhebung der SicherungsverwahrungOberlandesgericht Koblenz, Beschluss07.06.2010, 1 Ws 108/10, ve
Bundesverfassungsgericht Beschluss30.06.2010
BVerwG: Keine sofortige Freilassung eines Straftäters aus der SicherungsverwahrungSicherheitsinteresse der Allgemeinheit entscheidender als Interesse des Beschwerdeführers an Wiedererlangung persönlicher Freiheit
Ein verurteilter Sexualstraftäter, bei dem im Falle seiner Freilassung die hohe Wahrscheinlichkeit bestünde, dass er erneut entsprechende Delikte verüben werde, hat keinen Anspruch darauf, sich unter Bezugnahme auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte mittels einer einstweiligen Anordnung gegen seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung zur Wehr zu setzen. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.
Imm zugrunde liegenden Fall wandte sich der wegen zahlreicher schwerer Sexualstraftaten - insbesondere wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung - vorbestrafte Beschwerdeführer mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, die anlässlich seiner letzten Verurteilung vom 2. Februar 1990 wegen versuchter Vergewaltigung und wegen Mordes nachträglich gemäß § 66 b Abs. 2 StGB angeordnet worden ist. Im Hinblick auf das zwischenzeitlich rechtskräftige Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 beantragt er, die Vollziehung der Maßregel im Wege der einstweiligen Anordnung auszusetzen.
BVerfG lehnt Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab
Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Die durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Sicherungsverwahrung aufgeworfenen Rechtsfragen sind im Hauptsacheverfahren zu klären.
BVerfG muss Vor- und Nachteile hinsichtlich Folgen einer Ablehnung der einstweilige Anordnung genau abwägen
Das Bundesverfassungsgericht kann im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. Dabei sind die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre.
Psychiatrische Sachverständigengutachten legen nachvollziehbar den Hang zu schweren Sexualstraftaten und die Wahrscheinlichkeit der Wiederholung der Straftaten dar
Diese Folgenabwägung führt im vorliegenden Fall zu dem Ergebnis, dass eine sofortige Freilassung des Beschwerdeführers nicht geboten ist. Wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, entstünde dem Beschwerdeführer zwar in der Zwischenzeit durch den Vollzug der Sicherungsverwahrung ein schwerer, nicht wieder gutzumachender Verlust an persönlicher Freiheit. Das Landgericht jedoch hat auf der Grundlage zweier psychiatrischer Sachverständigengutachten nachvollziehbar dargelegt, dass der Beschwerdeführer einen Hang zu schweren Sexualstraftaten (sexueller Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung) habe und deshalb im Falle seiner Freilassung mit hoher Wahrscheinlichkeit entsprechende Delikte verüben werde, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schweren Schaden nehmen würden. Angesichts der besonderen Schwere der drohenden Straftaten überwiegt das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit das Interesse des Beschwerdeführers an der Wiedererlangung seiner persönlichen Freiheit.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 15.07.2010
Quelle: ra-online, Bundesverfassungsgericht
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss9936
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.