21.11.2024
21.11.2024  
20,54ms
(mysqli): open connection to database host: server6a.ra-system.de / database: (mysqli) ra-online_raoLegalData / user: phpUser / charset: utf8 ... ok
           > host: server6a.ra-system.de via TCP/IP / server: 8.0.40-0ubuntu0.20.04.1 / client: server6a.ra-system.de via TCP/IP

(mysqli): SELECT `iID`, `biPublishingDate`, `sTitle`, `sSubtitle`, `sIntroduction`, `sGuidingPrinciple`, `sContent`, `sContent210`, `sCategoryListPlus`, `sCatchwordListPlus`, `sReferenceList`, `sCrossreferenceList`, `sCrossreferenceList`, `sFindingPlaceList`, `sInvolvedPersonsList`, `sSource`, `sSearchproposalList`, `siFulltextPDFstatus`, `siFulltextPDFpages`, `sDocumentShortURLtemplate`, `sDocumentLongURLtemplate` FROM `ra-online_raoLegalData`.`tblNewsList` WHERE (`iID` IN ('28674')) LIMIT 0, 1;  
(mysqli): SELECT `iItemID`, `siSubItemID`, `sSubItemContent` FROM `ra-online_raoLegalData`.`tblStructuredListOther` WHERE ((`sType` = 'catchword') AND (`sSubItemContent` = 'Kindschaftsverhältnis')) ORDER BY `iItemID` ASC LIMIT 0, 3000;  
(mysqli): SELECT `iItemID`, `siSubItemID`, `sSubItemContent` FROM `ra-online_raoLegalData`.`tblStructuredListOther` WHERE ((`sType` = 'catchword') AND (`sSubItemContent` = 'Löschung')) ORDER BY `iItemID` ASC LIMIT 0, 3000;  
(mysqli): open connection to database host: server6a.ra-system.de / database: (mysqli) ra-online_raoLegalDataPictures / user: phpUser / charset: utf8 ... ok
           > host: server6a.ra-system.de via TCP/IP / server: 8.0.40-0ubuntu0.20.04.1 / client: server6a.ra-system.de via TCP/IP

(mysqli): SELECT `sT`.`iPictureID`, `sT`.`sAlternateText` FROM (SELECT `PAL`.`iPictureID`, `PAT`.`iOrderID`, '1' AS `iSecondSortID`, `PL`.`sAlternateText` FROM `ra-online_raoLegalDataPictures`.`tblPictureAllocationList` AS `PAL` INNER JOIN `ra-online_raoLegalDataPictures`.`tblPictureAllocationTypes` AS `PAT` ON (`PAL`.`tiPictureAllocationTypeID` = `PAT`.`tiTypeID`) AND (`PAT`.`iOrderID` > 0) INNER JOIN `ra-online_raoLegalDataPictures`.`tblPictureList` AS `PL` ON `PAL`.`iPictureID` = `PL`.`iID` WHERE ((`tiPictureAllocationTypeID` = '99') OR ((`tiPictureAllocationTypeID` = '10') AND (`iAllocatedObjectID` = '28674'))) UNION SELECT `PAL`.`iPictureID`, `PAT`.`iOrderID`, '2' AS `iSecondSortID`, `PL`.`sAlternateText` FROM `ra-online_raoLegalDataPictures`.`tblPictureAllocationList` AS `PAL` INNER JOIN `ra-online_raoLegalDataPictures`.`tblPictureAllocationTypes` AS `PAT` ON (`PAL`.`tiPictureAllocationTypeID` = `PAT`.`tiTypeID`) AND (`PAT`.`iOrderID` > 0) INNER JOIN `ra-online_raoLegalDataPictures`.`tblPictureList` AS `PL` ON `PAL`.`iPictureID` = `PL`.`iID` WHERE (((`tiPictureAllocationTypeID` = '21') AND (`iAllocatedObjectID` IN ('26', '151', '59'))) OR ((`tiPictureAllocationTypeID` = '22') AND (`iAllocatedObjectID` IN ('30471', '7323', '52807', '8016', '9976', '30470', '535'))) OR ((`tiPictureAllocationTypeID` = '23') AND (`iAllocatedObjectID` IN ('27')))) UNION SELECT `PAL`.`iPictureID`, `PAT`.`iOrderID`, '3' AS `iSecondSortID`, `PL`.`sAlternateText` FROM `ra-online_raoLegalDataPictures`.`tblPictureAllocationList` AS `PAL` INNER JOIN `ra-online_raoLegalDataPictures`.`tblPictureAllocationTypes` AS `PAT` ON (`PAL`.`tiPictureAllocationTypeID` = `PAT`.`tiTypeID`) AND (`PAT`.`iOrderID` > 0) INNER JOIN `ra-online_raoLegalDataPictures`.`tblPictureList` AS `PL` ON `PAL`.`iPictureID` = `PL`.`iID` WHERE ((`tiPictureAllocationTypeID` = '23') AND (`iAllocatedObjectID` IN ('62')))) AS `sT` ORDER BY `sT`.`iOrderID` ASC, `sT`.`iSecondSortID` ASC LIMIT 0, 1;  
Sie sehen das Schild des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
ergänzende Informationen

Bundesverfassungsgericht Beschluss25.04.2020

Keine Verletzung des Allgemeinen Per­sönlich­keits­rechts durch im Internet verfügbaren alten PresseberichtAus Pressebericht ergab sich Kind­schafts­verhältnis zu prominentem Vater

Ergibt sich aus einem alten im Internet verfügbaren Pressebericht ein Kind­schafts­verhältnis zu einem Prominenten, so liegt darin keine Verletzung des Allgemeinen Per­sönlich­keits­rechts. Die Beein­träch­ti­gungen, die aus der Zugänglichkeit des Berichts und der Kenntnis der Abstammung folgen, überwiegen nicht das grundsätzliche Interesse der Presse und der Allgemeinheit an der fortgesetzten Verfügbarkeit inhaltlich nicht modifizierter Presseberichte. Dies hat das Bundes­verfassungs­gericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beschwer­de­führer ist Sohn des ehemaligen Oberbür­ger­meisters einer süddeutschen Großstadt (Amtszeit: Ende der siebziger Jahre bis Mitte der achtziger Jahre) und praktiziert als Partner einer seinen Familiennamen tragenden Anwaltskanzlei. Ein deutschlandweit vertriebenes Nachrich­ten­magazin veröffentlichte im Jahr 1978 einen Porträtbeitrag über den damaligen Oberbür­ger­meister, aus dem sich auch ergibt, dass der Beschwer­de­führer dessen Sohn ist. Der Beitrag ist weiterhin im Online-Archiv des Magazins auffindbar. Bei einer Eingabe des Namens des Beschwer­de­führers in die Inter­net­such­ma­schine „Google“ erschien ein Nachweis und eine Verlinkung dieses Berichts auf der fünften Seite der Liste dort nachgewiesener Internetseiten. Aus diesem Grund verklagte der Beschwer­de­führer, der nicht öffentlich als Sohn mit dem ehemaligen Oberbür­ger­meister in Verbindung gebracht werden möchte, die Verlegerin des Magazins erfolglos, es zu unterlassen, ihn namentlich in dem online vorgehaltenen Bericht zu nennen. Gegen die zivil­ge­richtliche Zurückweisung seines Unter­las­sungs­be­gehrens richtete sich die Verfas­sungs­be­schwerde des Beschwer­de­führers.

Informationelle Selbst­be­stimmung nicht betroffen

Soweit der Beschwer­de­führer sich auf das Grundrecht auf informationelle Selbst­be­stimmung stützt, sei der Schutzgehalt dieser Gewährleistung nach Auffassung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts nicht berührt. Wie sich insbesondere aus der jüngsten Senats­recht­sprechung zum sogenannten Recht auf Vergessen ergebe, schütze diese besondere Ausprägung des Allgemeinen Persön­lich­keits­rechts vor den spezifischen Gefährdungen einer intransparenten, von den Betroffenen nicht mehr nachzu­voll­zie­henden oder zu kontrol­lie­renden Sammlung und Verknüpfung perso­nen­be­zogener Daten, nicht aber vor der Mitteilung perso­nen­be­zogener Informationen im öffentlichen Kommu­ni­ka­ti­o­ns­prozess.

Keine sonstige Verletzung des Allgemeinen Persön­lich­keits­rechts

Das Allgemeine Persön­lich­keitsrecht schütze die freie Entfaltung der Persönlichkeit und biete dabei insbesondere Schutz vor einer perso­nen­be­zogenen Berich­t­er­stattung und Verbreitung von Informationen, die geeignet seien, die Persön­lich­keits­ent­faltung erheblich zu beeinträchtigen, so das Bundes­ver­fas­sungs­gericht. Es gewährleiste jedoch nicht das Recht, öffentlich so wahrgenommen zu werden, wie es den eigenen Wünschen entspricht. Soweit das öffentlich zugängliche Vorhalten eines Berichts, insbesondere in Online-Pressearchiven, in Rede steht, sei dessen Zulässigkeit ausgehend vom Grundsatz der Zulässigkeit wahrer Berich­t­er­stattung aus dem Bereich der Sozialsphäre anhand einer Abwägung der im Zeitpunkt des jeweiligen Löschungs­ver­langens bestehenden gegenläufigen grundrechtlich geschützten Interessen zu beurteilen. Dabei seien insbesondere das Interesse der Presse am unveränderten öffentlichen Vorhalten ihrer zulässig veröf­fent­lichten Berichte und das allgemeine Interesse der Öffentlichkeit an einer fortgesetzten Verfügbarkeit zutreffender Informationen zu berücksichtigen.

Allgemeines Interesse an Bestehen des Presseartikels

Diesen Vorgaben genügen nach Ansicht des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts die angegriffenen Entscheidungen. Sie erkennen neben dem weiterhin bestehenden Infor­ma­ti­o­nswert des archivierten Artikels, den sie in nachvoll­ziehbarer Weise begründen, auch ein allgemeines Interesse der Presse an, ihre Archive möglichst vollständig und unverändert der Öffentlichkeit verfügbar zu halten. Dabei nehmen sie - grundrechtlich nicht zu beanstanden - an, dass dem Beschwer­de­führer aus der öffentlichen Kenntnis um sein Kindschaftsverhältnis zu dem ehemaligen Oberbür­ger­meister keine erheblichen negativen Folgen drohen. Insofern gehen sie nachvollziehbar davon aus, dass die aus der Verfügbarkeit des Berichts drohenden Persön­lich­keits­be­ein­träch­ti­gungen nicht ähnlich schwer wiegen wie bei einer Berich­t­er­stattung über schwere Straftaten oder allgemein grob missbilligtes Verhalten.

Erschwertes Auffinden des Presseartikels

Eine die Löschung oder Verbergung der persönlichen Daten gebietende Wirkung des Berichts ergebe sich insbesondere auch deshalb nicht, so das Bundes­ver­fas­sungs­gericht, weil dessen Nachweis bei einer Namenssuche durch Inter­net­such­ma­schinen nur auf Position 40 bis 50 erscheint und damit nicht prioritär nachgewiesen wird. Es sei daher nicht erkennbar, dass Personen, die nicht intensive Recherchen anstellen, in persön­lich­keits­ver­let­zender Weise auf den Bericht und damit auf das Kinds­chafts­ver­hältnis zu dem ehemaligen Oberbür­ger­meister hingelenkt würden.

Allgemeines Persön­lich­keitsrecht begründet kein Recht zur Selbst­de­fi­nition

Auch die vom Beschwer­de­führer geltend gemachten Erschwerungen einer selbst­be­stimmten Persön­lich­keits­ent­faltung aufgrund der Kenntnis um die ehemals prominente gesell­schaftliche und politische Stellung seines Vaters hielt das Bundes­ver­fas­sungs­gericht für unbeachtlich. Zwar möge dieser Gesichtspunkt eine selbständige Persön­lich­keits­re­levanz für die Kinder prominenter Personen besitzen. Das Allgemeine Persön­lich­keitsrecht gewährleiste jedoch auch insoweit keine einseitig durch die Betroffenen bestimmte Selbst­de­fi­nition.

Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (pm/ab)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss28674

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI