15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Beschluss22.01.2014

BGH: Quoten­abgeltungs­klausel bei unrenoviert oder renovierungs­bedürftig überlassener Wohnung unwirksamMögliche Unwirksamkeit auch bei renoviert überlassener Wohnung

Eine im Wohnungs­miet­vertrag enthaltene Quoten­abgeltungs­klausel ist nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn eine unrenoviert oder renovierungs­bedürftige Wohnung überlassen wurde. Möglicherweise kann auch dann eine Unwirksamkeit bestehen, wenn eine renovierte Wohnung überlassen wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­ge­richtshofs hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall musste der Bundes­ge­richtshof über die Wirksamkeit einer in einem Wohnungsmietvertrag enthaltenen Quotenabgeltungsklausel entscheiden.

Unwirksamkeit der Quote­n­ab­gel­tungs­kausel bei unrenovierter oder renovie­rungs­be­dürftiger Wohnung

Nach Ansicht des Bundes­ge­richtshofs sei eine Quote­n­ab­gel­tungs­klausel bei Wohnraum­miet­ver­hält­nissen nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn eine unrenovierte oder renovie­rungs­be­dürftige Wohnung überlassen wurde. Denn der Mieter werde unangemessen benachteiligt, wenn er die Kosten für die Beseitigung von Gebrauchsspuren mit zu tragen habe, die nicht er, sondern der Vormieter verursacht habe.

Mögliche Unwirksamkeit bei renoviert überlassener Wohnung

Zwar hat der Bundes­ge­richtshof die Quote­n­ab­gel­tungs­klausel bei renoviert überlassener Wohnung bisher für zulässig erachtet (BGH, Urt. v. 26.09.2007 - VIII ZR 143/06 -). Jedoch stellt er dies nunmehr in Frage. Seiner Auffassung nach sei es problematisch, ob sich auf Grundlage des tatsächlichen Zustands der Wohnung bei Beendigung des Mietver­hält­nisses eine realistische Feststellung dazu treffen lasse, welcher hypothetische Nutzungsdauer bei normaler Nutzung der bei Beendigung des Mietver­hält­nisses bestehende Abnutzungsgrad entspreche und ob darüber hinaus eine Prognose über den hypothetischen Zeitpunkt des voraussichtlich eintretenden Renovie­rungs­bedarfs bei unterstellter Fortdauer des tatsächlichen Nutzungs­ver­haltens des Mieters zuverlässig möglich sei. Der Bundes­ge­richtshof sah darin eine möglicherweise unangemessene Benachteiligung des Mieters.

Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss22616

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI