18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 17458

Drucken
Urteil08.01.2014BundesgerichtshofVIII ZR 210/13
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • BerlinerAnwBl 2014, 33Zeitschrift: Berliner Anwaltsblatt (BerlinerAnwBl), Jahrgang: 2014, Seite: 33
  • GE 2014, 248Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2014, Seite: 248
  • jM 2014, 362 (Norbert Eisenschmid)juris - Die Monatszeitschrift (jM), Jahrgang: 2014, Seite: 362, Entscheidungsbesprechung von Norbert Eisenschmid
  • jurisPR-MietR 5/2014, Anm. 1, Claudia Theesfeldjuris PraxisReport Miet- und Wohnungseigentumsrecht (jurisPR-MietR), Jahrgang: 2014, Ausgabe: 5, Anmerkung: 1, Autor: Claudia Theesfeld
  • MDR 2014, 268Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2014, Seite: 268
  • MietRB 2014, 65 (Robert Harsch)Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB), Jahrgang: 2014, Seite: 65, Entscheidungsbesprechung von Robert Harsch
  • NJW 2014, 622Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2014, Seite: 622
  • NZM 2014, 158Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), Jahrgang: 2014, Seite: 158
  • ZMR 2014, 282Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR), Jahrgang: 2014, Seite: 282
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil06.09.2012, 8 C 67/12
  • Landgericht Berlin, Urteil19.06.2013, 65 S 449/12
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Urteil08.01.2014

Unter­vermietungs­erlaubnis berechtigt Mieter nicht zur Überlassung der Wohnung an TouristenÜberlassung einer Wohnung an beliebige Touristen unterscheidet sich von gewöhnlicher Untervermietung

Eine vom Vermieter erteilte Unter­vermietungs­erlaubnis berechtigt einen Mieter nicht zur Überlassung der Wohnung an Touristen. Dies entschied der Bundes­ge­richtshof.

Der Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls ist seit dem 1. März 2003 Mieter einer Zwei-Zimmer-Wohnung (42,85 qm) in Berlin. Die Kläger sind im Jahr 2011 als Vermieter in den Vertrag eingetreten. Im Jahr 2008 erbat der Beklagte von der damaligen Vermieterin die Erlaubnis zur Untervermietung, weil er die Wohnung nur etwa alle 14 Tage am Wochenende zu einem Besuch seiner Tochter nutze und er sie deshalb zeitweise untervermieten wolle. Die Vermieterin erteilte mit Schreiben vom am 13. Februar 2008 eine Erlaubnis zur Untervermietung "ohne vorherige Überprüfung" gewünschter Untermieter. In dem Schreiben heißt es weiter: "Sie verpflichten sich, Ihren Untermietern Postvollmacht zu erteilen. Das bedeutet, dass alle Willen­s­er­klä­rungen, Betrie­bs­kos­te­n­a­b­rech­nungen, Mieter­hö­hungs­ver­langen etc. [...] als ordnungsgemäß zugestellt gelten, wenn sie in Ihrem Briefkasten [...] landen, auch wenn sie vielleicht durch Ihre Untermieter nicht an Sie weitergegeben sein sollten."

Vermieter sprechen Mieter nach dessen Vermietung der Wohnung an Touristen erst Abmahnung und dann Kündigung aus

Im Mai 2011 bot der Beklagte die Wohnung im Internet zur tageweisen Anmietung von bis zu vier Feriengästen an. Die Kläger beanstandeten eine derartige Nutzung als vertragswidrig und mahnten den Beklagten mit Schreiben vom 16. Mai 2011 unter Androhung einer Kündigung ab. Der Beklagte erwiderte, die Vermietung an Touristen sei von der erteilten Unter­ver­mie­tungs­er­laubnis umfasst; er wolle lediglich eine Deckung der Unkosten durch Leerstand erreichen und betrachte damit die Abmahnung als gegenstandslos. Die Kläger mahnten ihn daraufhin nochmals ab. Im November 2011 und August 2012 war das Internetangebot des Beklagten erneut im Internet abrufbar. Die Kläger kündigten das Mietverhältnis daraufhin am 12. Januar 2012, am 5. Dezember 2012 sowie mit Klageerhebung fristlos und hilfsweise fristgemäß. Der Beklagte hat sich im Prozess unter Beweisantritt darauf berufen, dass er die Vermietung an Touristen nach der Abmahnung unverzüglich eingestellt und die Inter­ne­t­an­zeigen gelöscht habe.

Überlassung der Wohnung an beliebige Touristen deutlich nicht von Unter­ver­mie­tungs­er­laubnis umfasst

Das Amtsgericht hat der Räumungsklage stattgegeben, das Landgericht hat sie unter Abänderung des erstin­sta­nz­lichen Urteils abgewiesen. Die vom Berufungs­gericht zugelassene Revision der Kläger hatte Erfolg. Der Bundes­ge­richtshof entschied, dass der Beklagte nicht zur Untervermietung an Touristen berechtigt war und die Klage deshalb nicht mit der vom Berufungs­gericht gegebenen Begründung abgewiesen werden kann. Das Berufungs­gericht hat bei der Auslegung der Unter­ver­mie­tungs­er­laubnis rechts­feh­lerhaft außer Acht gelassen, dass die Überlassung der Wohnung an beliebige Touristen sich von einer gewöhnlich auf gewisse Dauer angelegten Untervermietung unterscheidet und deshalb nicht ohne weiteres von einer Erlaubnis zur Untervermietung umfasst ist. Hier hatte die Vermieterin zudem verlangt, dass der Beklagte den Untermietern Postvollmacht erteilen solle; schon daraus war erkennbar, dass sich die Erlaubnis nicht auf die Vermietung an Touristen bezog, die eine derartige Funktion offensichtlich nicht wahrnehmen konnten.

Die nicht entschei­dungsreife Sache ist zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungs­gericht zurückverwiesen worden.

Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil17458

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI