18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen Geld, auf dem das Wort „Insolvenz“ arrangiert wurde.

Dokument-Nr. 14834

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Beschluss26.04.2012

Urlaubsgeld unterliegt dem PfändungsschutzUrlaubsgeld darf nicht als Insolvenzmasse angesehen werden

Urlaubsgeld ist selbst dann kein Teil der Insolvenzmasse, wenn es zwar eine erhebliche Höhe aufweist, den "üblichen Rahmen" bei gleichartigen Unternehmen jedoch nicht übersteigt. Dies entschied der Bundes­ge­richtshof.

In dem zugrunde liegenden Fall war das Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Verbrauchers eröffnet worden. Im Juni 2010 hatte ihm ein Urlaubsgeld in Höhe von 3.378 Euro zugestanden. Der Insol­venz­ver­walter hatte die Pfändung der Hälfte (1.689 Euro) beantragt.

Pfändbarkeit von Urlaubsgeld richtet sich nach Höhe

Der Bundes­ge­richtshof wies die Rechts­be­schwerde des Insol­venz­ver­walters zurück. Der Verbraucher bekam sein Urlaubsgeld in voller Höhe. Bereits das Landgericht habe festgestellt, dass das Urlaubsgeld unpfändbar sei, soweit es den Rahmen des Üblichen nicht übersteige. Maßgeblich sei dabei nicht, welche Summe in Deutschland durch­schnittlich an Urlaubsgeld bezahlt werde, sondern ausschließlich, was vergleichbare Unternehmen bei vergleichbarem Anlass ihren Arbeitnehmern zukommen ließen. Das übliche Urlaubsgeld in der Branche, in der der Schuldner tätig sei, sei höher als das gezahlte Urlaubsgeld. Somit sei es unpfändbar.

Gewährung von Urlaubsgeld erfolgt aus besonderem Anlass und ist daher für Arbeitnehmer bestimmt

Dem sei nach Meinung des Bundes­ge­richtshofs zuzustimmen: Die Unpfändbarkeit des Urlaubsgeldes ist aus sozialen Gründen angeordnet und folgt aus der Zweck­ge­bun­denheit der Leistung; es wird aus besonderem Anlass gewährt, daher soll es auch dem Arbeitnehmer zukommen. Da Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterlägen auch nicht der Insolvenzmasse angehörten, stehe das Urlaubsgeld dem Verbraucher in voller Höhe zu.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss14834

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI