21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen die Ausrüstung eines Polizisten.

Dokument-Nr. 14750

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Urteil26.01.2012

Freispruch des ehemaligen Managers des THW Kiel teilweise aufgehobenBGH schließt Strafbarkeit im Hinblick auf eine unterzeichnete Freistel­lungs­ver­ein­barung nicht aus

Anfang des Jahres 2012 wurde der Manager der Bundesliga-Handba­ll­mann­schaft THW Kiel durch das Landgericht Kiel vom Vorwurf der Manipulation sowie vom Vorwurf der Untreue und des Betruges freigesprochen. Der Bundes­ge­richtshof hat diesen Freispruch nun teilweise aufgehoben. Aufgrund einer lückenhaften Formulierung im angefochtenen Urteil des Landgerichts zu einem Darle­hens­rü­ck­zah­lungs­an­spruch konnte der Freispruch nicht komplett aufgehoben werden, sondern muss neu verhandelt werden.

In dem vorliegenden Fall waren dem ehemaligen Manager und dem früheren Trainer der Bundesliga-Handba­ll­mann­schaft des THW Kiel vor allem Manipulationen des Champions-League-Finales 2007 durch Schieds­rich­ter­be­stechung vorgeworfen worden. Ferner lag ihnen strafbares Verhalten unter dem Aspekt der Untreue und des Betruges im Zusammenhang mit einem durch den Manager dem Trainer im Jahr 2008 gewährten und nicht ordnungsgemäß verbuchten Vereinsdarlehen in Höhe von 60.000 Euro zur Last. Das Landgericht hatte beide Angeklagten nach über viermonatiger Verhandlung freigesprochen.

Staats­an­walt­schaft geht wegen des nicht ordnungsgemäß verbuchten Vereins­da­r­lehens in Revision

Die Staats­an­walt­schaft hatte mit ihrer Revision zunächst die vollständige Aufhebung des Urteils und damit auch eine vollständige neue Verhandlung der Sache beantragt. Sie nahm ihre Revision dann jedoch hinsichtlich des Handba­ll­trainers zurück und griff das Urteil in Bezug auf den Manager nur noch insoweit an, als die durch diesen veranlasste Zahlung der 60.000 Euro betroffen ist. Die ursprünglich erhobenen Vorwürfe von Spiel­ma­ni­pu­la­tionen waren danach nicht mehr Gegenstand des Revisi­ons­ver­fahrens. Insoweit war Rechtskraft eingetreten.

Neuverhandlung aufgrund lückenhafter Formulierung im angefochtenen Urteil

Der Bundes­ge­richtshof hat das freisprechende Urteil bestätigt, soweit das Landgericht Kiel wegen der Gewährung des Darlehens keine Straf­tat­be­stände als verwirklicht angesehen hatte. Allerdings konnte der Bundes­ge­richtshof aufgrund einer lückenhaften Formulierung im angefochtenen Urteil nicht gänzlich ausschließen, dass sich der Angeklagte im Zuge einer Mitte des Jahres 2009 zwischen dem THW Kiel und seinem vormaligen Trainer geschlossenen und durch den Angeklagten mit unterzeichneten Freistellungsvereinbarung strafbar gemacht hat, mit der unter Umständen sämtliche gegenseitigen Ansprüche und damit auch der Darle­hens­rü­ck­zah­lungs­an­spruch zum Erlöschen gebracht werden sollten. Der Angeklagte hatte auf den bestehenden und in den Einzelheiten im Wesentlichen nur ihm bekannten Darle­hens­rü­ck­zah­lungs­an­spruch nicht hingewiesen. Nur in diesem Punkt muss die Sache nun neu verhandelt werden.

Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil14750

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI