06.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
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Sie sehen ein Kopfsteinpflaster mit einem eingelassenen Gullideckel.

Dokument-Nr. 34674

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Beschluss25.09.2024Bundesgerichtshof4 StR 163/24
Vorinstanz:
  • Landgericht Hildesheim, Urteil27.11.2023, 14 KLs 26 Js 34096/22
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Beschluss25.09.2024

Gullydeckel von Brücke Herunterwerfen als versuchter Mord strafbarVerurteilung wegen Gully­de­ckel­würfen auf die Bundesautobahn 7 rechtskräftig

Wer Gullydeckel von einer Autobahnbrücke auf ein Auto wirft, macht sich wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körper­ver­letzung strafbar. Der Bundes­ge­richtshof hat ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Hildesheim bestätigt.

Das Landgericht hat den zur Tatzeit zwanzig Jahre alten Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körper­ver­letzung jeweils in zwei rechtlich zusam­men­tref­fenden Fällen und mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr sowie wegen versuchten Mordes in drei rechtlich zusam­men­tref­fenden Fällen in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt, Maßregeln hinsichtlich seiner Fahrerlaubnis verhängt und eine Einzie­hungs­ent­scheidung getroffen.

Zwei Gullydeckel mit Gewicht von je ca. 24 kg in von Brücke auf Autobahn geworfen

Nach den Feststellungen des Landgerichts luden der Angeklagte und seine - nicht revidierenden - Mitangeklagten in der Nacht auf den 20. August 2022 in einem Industriegebiet vier Gullydeckel mit einem Gewicht von je ca. 24 kg in den Pkw des Angeklagten und fuhren zu einer Brücke über die Fahrbahn der Bundesautobahn 7. Dort warfen zwei der Angeklagten gemäß dem gemeinsamen Tatplan aller Angeklagten zwei der Gullydeckel kurz nacheinander über das Brückengeländer auf die Fahrbahn. Der erste Deckel traf einen mit zwei Personen besetzten Pkw, durchschlug dessen Windschutz­scheibe und verletzte beide Insassen schwer. Der zweite Deckel traf auf der entge­gen­ge­setzten Richtungs­fahrbahn auf und zerbrach dabei. Die Teile wurden von drei Fahrzeugen überfahren, welche hierdurch beschädigt wurden. Alle Angeklagten hielten die Tötung der Fahrzeug­in­sassen für möglich und nahmen sie billigend in Kauf.

BGH verwirft die Revision

Der zuständige 4. Strafsenat des Bundes­ge­richtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen, da die durch das Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils keinen durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat. Das Urteil des Landgerichts ist damit auch gegen diesen Angeklagten rechtskräftig.

Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/pt)

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