18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen mehrere Chips und Würfel, wie sie im Casino verwendet werden.

Dokument-Nr. 32332

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesfinanzhof Beschluss26.09.2022

Betrieb von Geldspiel­au­tomaten weiterhin umsatzs­teuer­pflichtigUngleich­be­handlung von virtuellen und terrestrischen Automatenspiele gerechtfertigt

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Umsätze aus dem Betrieb von Geldspiel­au­tomaten auch nach der zum 01.07.2021 in Kraft getretenen Geset­ze­s­än­derung für virtuelle Automatenspiele umsatzs­teuer­pflichtig sind.

Im Streitfall hatte die Antragstellerin, die Spielhallen betreibt, beim Finanzgericht (FG) erfolgreich beantragt, die Vollziehung der Umsatz­steu­er­vor­aus­zahlung für August 2021 auszusetzen. Das FG sah es als ernstlich zweifelhaft an, dass die Umsatzsteuerpflicht sog. terrestrischer Automa­ten­spie­lumsätze bei gleichzeitiger Umsatz­steu­er­freiheit sog. virtueller Automa­ten­spie­lumsätze mit dem Grundsatz der Neutralität der Umsatzsteuer vereinbar sei.

Unter­schiedliche Behandlung virtueller und terrestrischer Automatenspiele

Zum 01.07.2021 hat der Gesetzgeber jedoch die gesetzlichen Grundlagen geändert: Virtuelle Automatenspiele unterliegen seither der Rennwett- und Lotteriesteuer. Sie sind deshalb nach § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG umsatz­steu­erfrei. Umsätze in Spielhallen sind hingegen weiterhin umsatz­steu­er­pflichtig. Für sie fällt aber keine Rennwett- und Lotteriesteuer an. Hintergrund der Änderung war u.a. der Umstand, dass Online-Angebote hinsichtlich ihrer Spielsucht auslösenden Aspekte anders einzustufen seien als die terrestrischen Angebote (z.B. in Spielhallen).

BFH: Ungleich­be­handlung gerechtfertigt

Mit seinem Beschluss hat der BFH nun klargestellt, dass diese Ungleichbehandlung zulässig ist. Umsätze in Spielhallen und Online-Umsätze seien aus mehreren Gründen (unter­schiedliche Ausschüt­tungs­quoten, unter­schiedliche Verfügbarkeit, potenziell größerer Kundenkreis online, unter­schiedliche Spiel­suchtrisiken) bereits nicht vergleichbar. Wären sie vergleichbar, wäre die Ungleich­be­handlung gerechtfertigt. Anders als terrestrische Umsätze würden auf elektronischem Weg erbrachte Dienst­leis­tungen aufgrund einer Mehrwertsteuer-Sonderregelung zwingend am Ort des Leistungs­emp­fängers besteuert. Die EU habe diese Sonderregelung eingeführt, um sicherzustellen, dass eine Besteuerung solcher Dienst­leis­tungen in der EU erfolge, wenn sie in der EU verbraucht würden. Dies rechtfertige die unter­schiedliche Besteuerung von terrestrischen Umsätzen und Online-Umsätzen. Für Glückss­pie­lumsätze gelte insoweit nichts anderes als in anderen Bereichen der Wirtschaft auch.

Quelle: Bundesfinanzhof, ra-online (pm/ab)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss32332

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI