18.10.2024
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Dokument-Nr. 7232

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Urteil26.11.2008BundesfinanzhofX R 15/07
Vorinstanz:
  • Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil23.04.2007, 3 K 148/05
ergänzende Informationen

Bundesfinanzhof Urteil26.11.2008

BFH: Besteuerung der Altersrenten verfas­sungsmäßigGesetzgeber sind im Rahmen der Umstellung gröbere Typisierungen und Genera­li­sie­rungen zu gestatten

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass es verfas­sungs­rechtlich nicht zu beanstanden ist, dass der Gesetzgeber die Besteuerung der Alterseinkünfte auf das System der nachgelagerten Besteuerung umgestellt hat.

Durch das Alterseinkünftegesetz ist die Besteuerung der Alterseinkünfte zum 1. Januar 2005 neu geregelt worden. Danach sollen die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der berufs­s­tän­dischen Versor­gungswerke ebenso wie die Beamten­pen­sionen - nachgelagert - vollständig besteuert werden. In der Übergangszeit bis zum Jahr 2040 wird der steuer­pflichtige Anteil der Renten kontinuierlich erhöht, wobei für die Höhe des steuer­pflichtigen Rentenanteils das Jahr des Renteneintritts entscheidend ist.

Sachverhalt

Gegen diese im Vergleich zur "alten" Ertrags­an­teils­be­steuerung der Renten belastendere Besteuerung hatte ein selbständig tätiger Rechtsanwalt geklagt, der seit 2001 jeweils eine Rente aus der gesetzlichen Renten­ver­si­cherung und eine Rente aus dem Rechts­an­walts­ver­sor­gungswerk bezieht. Seiner Meinung nach verstößt die gleiche Besteuerung seiner Altersrenten im Vergleich zur Besteuerung einer Altersrente eines früheren angestellten Rentners gegen den Gleich­heits­grundsatz, da seine früher geleisteten Alters­vor­sor­ge­auf­wen­dungen eine geringere steuerliche Entlastung erfahren hätten.

Umstellung auf nachgelagerte Besteuerung von Alter­sein­künften ist verfas­sungsgemäß

Mit seiner Entscheidung hat der Bundesfinanzhof die Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung von Alter­sein­künften verfas­sungs­rechtlich für zulässig gehalten. Dies gilt nach seiner Auffassung auch für die Überg­angs­re­gelung des Alter­sein­künf­te­ge­setzes. Es handele sich hierbei um die Regelung komplexer Lebens­sach­verhalte, bei denen dem Gesetzgeber gröbere Typisierungen und Genera­li­sie­rungen zugestanden werden müssten. Vor diesem Hintergrund begegne die Besteuerung der Renteneinkünfte eines vormals Selbständigen im Rahmen der Überg­angs­re­gelung keinen verfas­sungs­recht­lichen Bedenken, sofern nicht - wie im Streitfall - gegen das Verbot der Doppel­be­steuerung verstoßen werde.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 02/09 des BFH vom 07.01.2009

der Leitsatz

1. Mit der Umstellung der Besteuerung der Alterseinkünfte auf die sog. nachgelagerte Besteuerung hat der Gesetzgeber die Grenzen seines weiten Gestal­tungs­spielraums nicht überschritten.

2. Die Besteuerung der Renteneinkünfte eines vormals Selbständigen im Rahmen der Überg­angs­re­gelung des AltEinkG begegnet keinen verfas­sungs­recht­lichen Bedenken, sofern nicht gegen das Verbot der Doppel­be­steuerung verstoßen wird.

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