18.10.2024
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Dokument-Nr. 17078

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Beschluss12.11.2013BundesfinanzhofVII R 13/13
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • CR 2013, 679Zeitschrift: Computer und Recht (CR), Jahrgang: 2013, Seite: 679
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ergänzende Informationen

Bundesfinanzhof Beschluss12.11.2013

BFH erbittet Vorab­ent­scheidung des EuGH zur möglichen zollfreien Einfuhr von E-Book-Readern in die Europäische Union"E-Book-Reader" fehlt klare und eindeutige Zuweisung einer Position in EU-Verordnung

Der Bundesfinanzhof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union in einem Vorab­entscheidungs­ersuchen die Frage gestellt, ob Lesegeräte für elektronische Bücher zollfrei in die Europäische Union eingeführt werden können, nur weil sie - auch - über eine der Lesefunktion untergeordnete Wörter­buch­funktion verfügen.

Lesegeräte für elektronische Bücher - so genannte E-Book-Reader wie beispielsweise der "Kindle" - erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Für Unternehmen, die derartige Geräte verkaufen, ist es deshalb von hohem wirtschaft­lichen Interesse, ob diese Geräte zollfrei in die EU eingeführt werden können oder ob ein Zoll bei der Einfuhr zu entrichten ist. Für welche Waren Zoll zu erheben ist, hängt von der Einreihung der jeweiligen Ware in eine der Positionen der so genannten Kombinierten Nomenklatur, einer EU-Verordnung, ab. Dort werden Waren mit ihren objektiven Merkmalen und Eigenschaften unter gegliederten Warennummern beschrieben. Jede Ware muss einer dieser Positionen und damit einem bestimmten Zolltarif zugeordnet werden.

Zollverwaltung und Händler uneinig über Positi­o­ns­zu­ordnung in EU-Verordnung

Eine Position, die klar und eindeutig einen solchen "E-Book-Reader" bezeichnet, enthält die Kombinierte Nomenklatur nicht. Deshalb ist es zwischen der deutschen Zollverwaltung und einem Unternehmen, das solche Geräte, die u.a. auch über eine Wörter­buch­funktion verfügen, einführt, zum Rechtsstreit gekommen. Die Verwaltung will eine Bestätigung ihrer Rechts­auf­fassung erreichen, wonach diese Geräte in eine Position der Kombinierten Nomenklatur mit der Beschreibung "Elektrische Maschinen, Apparate und Geräte, mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen" einzureihen sind, der ein Zollsatz von 3,7 % zugeordnet ist. Der Händler will demgegenüber die Einordnung in die Position "Geräte mit Übersetzungs- oder Wörter­buch­funk­tionen" und damit Zollfreiheit erreichen.

BFH entscheidet sich für Vorlage an den EuGH

Der Bundesfinanzhof sieht sich zu einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union - trotz der an sich nach dem Wortlaut eindeutigen Zuordnung zur zollfreien Position - nicht zuletzt deshalb veranlasst, weil E-Book-Reader ohne Wörter­buch­funktion in einer EU-Verordnung ausdrücklich der zollpflichtigen Position zugewiesen werden und die EU-Kommission mitgeteilt hat, es sei nicht gerechtfertigt, die Anwendung dieser Verordnung auf Geräte mit Wörter­buch­funktion zu versagen.

Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online

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