Dokument-Nr. 11025
Permalink https://urteile.news/
Bundesfinanzhof Beschluss28.10.2010
BFH legt EuGH Frage über Steuerfreiheit der Portfolioverwaltung vorEntscheidung des EuGH hat erhebliche steuerliche Auswirkungen
Der Bundesfinanzhof hat den Gerichtshof der Europäischen Union um Vorabentscheidung zur Frage gebeten, ob Banken und andere Vermögensverwalter, die für einzelne Anleger Wertpapiervermögen verwalten (so genannte individuelle Portfolioverwaltung), mit diesen Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen.
Die Finanzverwaltung bejaht die Steuerpflichtigkeit der Portfolioverwaltungen, so dass der Portfolioverwalter seine Leistung gegenüber dem Anleger mit dem Regelsteuersatz von 19 % zu versteuern hat. Der Bundesfinanzhof ist demgegenüber in einem Einzelfall von der Steuerfreiheit derartiger Leistungen ausgegangen. Auf dieses Urteil hat die Finanzverwaltung mit einem so genannten Nichtanwendungserlass reagiert.
Grundsatz steuerlicher Neutralität bei Leistungen zur Vermögensanlage seitens des EuGH zu klären
Die Beantwortung der dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vorgelegten Frage hängt maßgeblich davon ab, welche Bedeutung der EuGH dem so genannten Grundsatz der steuerlichen Neutralität bei Leistungen zur Vermögensanlage beimisst. Dabei ist zu klären, ob es unter Wettbewerbsgesichtspunkten sachlich gerechtfertigt ist, dass für die so genannte kollektive Wertpapieranlage durch Anleger, die sich an Wertpapierfonds beteiligen, eine Steuerbefreiung besteht, während die so genannte individuelle Portfolioverwaltung, bei der z.B. eine Bank für einzelne Anleger Wertpapiere kauft und verkauft, nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung der Umsatzsteuer unterliegen soll.
EuGH-Urteil betrifft gesamte Branche der individuellen Portfolioverwaltung
Die dem EuGH vorgelegte Streitfrage betrifft die gesamte Branche der individuellen Portfolioverwaltung für einzelne Anleger in und außerhalb von Banken und hat dementsprechend erhebliche steuerliche Auswirkungen. Die Beantwortung der Frage durch den EuGH ist nicht nur für die Besteuerung des Vermögensverwalters selbst, sondern auch für das zivilrechtliche Verhältnis zum Anleger von Bedeutung. Sollte der EuGH die Steuerfreiheit der individuellen Portfolioverwaltung bejahen, kann für den Anleger je nach Ausgestaltung der zivilrechtlichen Preisvereinbarung ein Rückforderungsanspruch hinsichtlich eines im Preis für die Verwaltungsleistung enthaltenen Steueranteils bestehen, wenn der Vermögensverwalter dem Anleger bisher Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hat.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 04.02.2011
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss11025
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.