18.10.2024
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Dokument-Nr. 25332

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Bundesfinanzhof Beschluss31.05.2017

Zweifel an der Umsatz­steu­er­pflicht bei förmlichen Zustellungen von PostsendungenBFH erbittet Vorab­ent­scheidung des EuGH

Der Bundesfinanzhof zweifelt an der Umsatz­steu­er­pflicht der förmlichen Zustellung von Postsendungen und hat hierzu zwei Vorab­entscheidungs­ersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gerichtet.

§ 4 Nr. 11b des Umsatz­steu­er­ge­setzes (UStG) ordnet in seiner heute geltenden Fassung unter Bezugnahme auf das unionsrechtlich harmonisierte Postrecht eine Umsatz­steu­er­freiheit sogenannter Post-Univer­sa­l­dienst­leis­tungen an.

Förmliche Zustellung von Schriftstücken als Post-Univer­sa­l­dienst­leistung?

Mit der Vorlage im ersten Fall (V R 8/16) soll geklärt werden, ob es sich bei der förmlichen Zustellung von Schriftstücken nach den Vorschriften der Prozess­ord­nungen und der Gesetze über die Verwal­tungs­zu­stellung nach § 33 Abs. 1 des Postgesetzes um eine Post-Univer­sa­l­dienst­leistung handelt und ob diese Leistung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwert­steu­er­system als unions­recht­licher Grundlage von § 4 Nr. 11b UStG steuerfrei ist. Die Vorlage im zweiten Fall (V R 30/15) bezieht sich auf eine frühere Gesetzesfassung von § 4 Nr. 11b UStG. Die Finanz­ver­waltung sieht derartige Leistungen allgemein als umsatz­steu­er­pflichtig an.

Förmliche Zustellungen tragen zu verlässlicher und ordnungsgemäßer Rechtspflege bei

Die Umsatz­steu­er­freiheit bezieht sich nach bisheriger Rechtsprechung auf postalische Dienst­leis­tungen, die den grundlegenden Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechen und die damit den gesamten Univer­sa­l­post­dienst in einem Mitgliedstaat oder einem Teil davon gewährleisten. Für eine Steuerfreiheit auf dieser Grundlage spricht aus Sicht des Bundesfinanzhof, dass förmliche Zustellungen wie im behördlichen Postverkehr der nachprüfbaren Zustellung von amtlichen Schreiben dienen. Sie ermöglichen die nachprüfbare Zustellung von Klage- und Antrags­schriften oder die Zustellung von gerichtlichen Entscheidungen, wodurch Rechts­mit­tel­fristen in Lauf gesetzt werden. Förmliche Zustellungen sind unabdingbar für ein geordnetes Verwaltungs- oder Gerichts­ver­fahren und tragen damit zu einer verlässlichen und ordnungsgemäßen Rechtspflege bei.

Gleichwohl hat der Bundesfinanzhof Zweifel an der zutreffenden Auslegung des Unionsrechts, so dass eine Vorab­ent­scheidung des EuGH einzuholen war.

Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online

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