18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.
ergänzende Informationen

Bundesfinanzhof Urteil04.07.2013

Erwerb eines Portfolios zahlungs­ge­störter Forderungen ist keine steuerbare Leistung des Forde­rungs­käufers an den Verkäufer

Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob eine ausländische Firma, die ein Portfolio von zahlungs­ge­störten Forderungen in einem einheitlichen Vorgang von einer Großbank kauft, eine umsatz­steu­erbare Leistung an die Verkäufer-Bank erbringt, für die nach der Sonder­vor­schrift des § 13 b des Umsatzsteuer­gesetzes die Bank die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss und ob die Verkäufer-Bank im Zwischen­zeitraum zwischen Vertragsschluss und Stichtag ("cut off date") Leistungen an den Forde­rungs­käufer erbringt.

In dem vorliegenden Fall vertraten das Finanzamt und das Finanzgericht die Rechts­auf­fassung, der Forderungskäufer erbringe eine Factoring-Leistung an die verkaufende Bank, weil dieser die Bank von der Mühe der weiteren Verwertung der Forderungen durch Einziehung und Zwangs­voll­streckung entlaste.

Nach Verkauf der Forderungen liegt Verwaltung und Vollstreckung der Forderung im Interesse des Forde­rungs­käufers

Der Bundesfinanzhof gab der Klage im Anschluss an ein neueres Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (vom 27. Oktober 2011 C-93/10 -GFKL-) statt. Die Verkäufer-Bank erbringt mit der Übertragung der Forderungen eine (umsatz­steu­erfreie) Leistung an den Forde­rungs­käufer. Der Forde­rungs­käufer seinerseits erbringt indes keine Leistung an den Forde­rungs­ver­käufer, indem er die Verkäufer-Bank von weiteren Vollstre­ckungs­maß­nahmen entlastet. Nach einem Verkauf der Forderungen liegt die weitere Verwaltung und Vollstreckung der Forderungen nicht mehr im Interesse des Verkäufers, sondern im alleinigen Interesse des Forde­rungs­käufers.

Keine gesonderte zusätzliche steuerbare Leistung

Auch mit Blick auf zusätzliche Aufwendungen, die in dem Zeitraum zwischen dem vereinbarten Stichtag für die Ermittlung des Werts des übertragenen Portfolios ("cut off date") und dem Tag der Abtretung der Forderungen erforderlich sind, erbringt der Forde­rungs­ver­käufer keine gesonderte zusätzliche steuerbare Leistung an den Forde­rungs­käufer, weil es sich um eine unselbständige Nebenleistung zum steuerfreien Forde­rungs­verkauf handelt.

Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil16806

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI