18.10.2024
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Dokument-Nr. 30963

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Bundesfinanzhof Urteil17.05.2021

Besteuerung von Sportwetten mit Verfassungs- und Europarecht vereinbarBFH bestätigt Rechtmäßigkeit

Mit zwei Urteilen hat der Bundesfinanzhof (BFH) die seit 2012 geltende Besteuerung von Sportwetten als mit dem Grundgesetz (GG) und mit Europarecht vereinbar eingestuft.

In den Streitfällen boten ausländische Unternehmen nach Aufgabe des staatlichen Monopols Sportwetten an in Deutschland lebende Kunden über das Internet an. Die Unternehmen führten auf die Wetteinsätze 5 % Sportwettensteuer an das zuständige Finanzamt ab. Vor dem BFH wandten sich die Sport­wet­te­n­an­bieter gegen die Besteuerung, da diese gegen zahlreiche Regelungen des GG verstoße und zudem europa­rechts­widrig sei.

Kein strukturelles gesetzliches Vollzugsdefizit

Der BFH hat die Rechtmäßigkeit der seit Mitte 2012 geltenden Besteuerung von Sportwetten bestätigt. Die für die Besteuerung einschlägige Regelung in § 17 Abs. 2 des Rennwett- und Lotte­rie­ge­setzes (RennwLottG) sei formell ordnungsgemäß zustande gekommen. Der Bund habe nach dem GG die Gesetz­ge­bungs­zu­stän­digkeit. Der allgemeine Gleich­heits­grundsatz sei nicht verletzt. Insbesondere liege kein sog. strukturelles gesetzliches Vollzugsdefizit vor, das einer Erhebung der Steuer entgegenstehe. Denn das RennwLottG ziehe inländische und vor dem Hintergrund der EU-Amtshilfe auch ausländische Anbieter von Sportwetten zur Besteuerung heran. Angesichts der moderaten Höhe der Sport­wet­ten­steuer von 5 % der Wetteinsätze sei diese auch nicht erdrosselnd.

Sport­wet­ten­be­steuerung gilt für inländische und ausländische Wettanbieter gleichermaßen

Auch europa­rechtliche Zweifel, die ansonsten zu einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union geführt hätten, hat der BFH verneint. Da die Besteuerung inländische wie ausländische Anbieter in gleicher Weise und zu gleichen Bedingungen treffe, sei der freie Dienst­leis­tungs­verkehr nicht beschränkt. Die seit 2012 geltende Sport­wet­ten­be­steuerung, die inländische und ausländische Wettanbieter betrifft, die Sportwetten an deutsche Kunden anbieten, ist zusammen mit der Besteuerung von Lotterien und Rennwetten von erheblicher finanzieller Bedeutung. So lag das Gesamtaufkommen aus dem RennwLottG im Jahr 2020 bei mehr als 1,9 Milliarden Euro.

Quelle: Bundesfinanzhof, ra-online (pm/aw)

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