18.10.2024
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Dokument-Nr. 8158

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Bundesfinanzhof Beschluss27.05.2009

BFH fordert Beitritt des Bundes­fi­nanz­mi­nis­teriums zum Verfahren zur Verfas­sungs­mä­ßigkeit der Grund­be­sitz­be­wer­tungungZweifel an Verfas­sungs­mä­ßigkeit der Grund­be­sitz­be­wertung

Der Bundesfinanzhof hat das Bundes­mi­nis­terium der Finanzen (BMF) aufgefordert, einem Revisi­ons­ver­fahren zur Grund­e­r­wer­b­steuer beizutreten, in dem die Verfas­sungs­mä­ßigkeit der Grund­be­sitz­be­wertung zu prüfen ist.

In dem Verfahren ist zu entscheiden, inwieweit für den Erwerb der gesamten Anteile an einer Kapital­ge­sell­schaft mit Grundbesitz Grunderwerbsteuer festzusetzen ist. Nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 des Grund­e­r­wer­b­steu­er­ge­setzes bemisst sich die Grund­e­r­wer­b­steuer u.a. bei steuer­pflichtigen Anteils­ver­ei­ni­gungen und erwerben nicht nach dem Wert der Gegenleistung (Regel­be­mes­sungs­grundlage); vielmehr werden für diese Fälle die vom Finanzamt gesondert festzu­stel­lenden (vor dem 1. Januar 2009 auch für die Erbschaftsteuer maßgeblichen) Grund­be­sitzwerte nach §§ 138 ff. des Bewer­tungs­ge­setzes als Steuer­be­mes­sungs­grundlage herangezogen.

Grund­be­sitz­be­wertung laut Bundes­ver­fas­sungs­gericht verfas­sungs­widrig

Diese Grund­be­sitz­be­wertung hat das Bundes­ver­fas­sungs­gericht (BVerfG) in dem zur Erbschaft- und Schenkungsteuer ergangenen Beschluss vom 7. November 2006 in umfassender Weise als verfassungswidrig beanstandet. Es hat insbesondere festgestellt, dass die Grund­be­sitzwerte für bebaute Grundstücke zwischen weniger als 20 % und über 100 % des gemeinen Werts liegen und somit eine so große Streubreite aufweisen, dass der Bewertung Zufälliges und Willkürliches anhaftet, ohne dass dies als Folge einer zulässigen Typisierung verfas­sungs­rechtlich hinnehmbar ist.

Neuregelung für Grund­be­sitz­be­wertung nur für die Erbschaft- und Schenkungsteuer

Der Gesetzgeber hat im Hinblick auf diese Entscheidung durch das Erbschaft­steu­er­re­form­gesetz vom 24. Dezember 2008 lediglich die Grund­be­sitz­be­wertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer neu geregelt. Für die Grund­e­r­wer­b­steuer hat er es demgegenüber bei den bisherigen, vom BVerfG beanstandeten Bewer­tungs­vor­schriften belassen. Der BFH zieht deshalb eine Vorlage an das BVerfG in Betracht und hat zunächst mit Beschluss vom 27. Mai 2009 das BMF aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, um sich zu dieser Problematik zu äußern.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 6009 des BFH vom 15.07.2009

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