15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen das Schild des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Dokument-Nr. 8365

Drucken
Urteil26.08.2009Bundesarbeitsgericht4 AZR 294/08
Vorinstanz:
  • Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil31.01.2008, 8 Sa 1129/07
ergänzende Informationen

Bundesarbeitsgericht Urteil26.08.2009

BAG: Keine OT-Mitgliedschaft ohne rechtswirksame SatzungWechsel zu OT-Mitgliedschaft vor Eintragung der Satzung­s­än­derung in das Vereinsregister nicht möglich

Ein Mitglied eines Vereins, das zuvor erklärt hatte, es wolle zu einem bestimmten früheren Termin in die bereits vom Verein beschlossene Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft) wechseln, bleibt auch dann an die bis zum Wirksamwerden der Satzung­s­än­derung vom Verband abgeschlossenen Tarifverträge gebunden, wenn das Verband­s­prä­sidium diesem Wunsch durch bestätigende Erklärung entsprochen hat. Dies hat das Bundes­a­r­beits­gericht entschieden.

Die Begründung einer OT-Mitgliedschaft in einem Arbeit­ge­ber­verband setzt voraus, dass es für diese Mitglied­s­chaftsform zu dem Zeitpunkt, in dem ein bisheriges Vollmitglied eine OT-Mitgliedschaft begründen will, eine wirksame satzungsmäßige Grundlage gibt. Das setzt wiederum voraus, dass eine dahin gehende Satzung­s­än­derung bereits in das Vereinsregister eingetragen ist.

Sachverhalt

Die Parteien streiten darüber, ob bestimmte, in einem Verband­s­ta­rif­vertrag vom 21. Juli 2005 vorgesehene Rechte auch im Arbeits­ver­hältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten gelten. Der Kläger ist ver.di-Mitglied, die Beklagte war ursprünglich Mitglied im tarif­schlie­ßenden Arbeit­ge­ber­verband. Bei diesem war zunächst die Möglichkeit einer OT-Mitgliedschaft nicht vorgesehen. Diese wurde auf der Mitglie­der­ver­sammlung des Verbandes am 23. November 2004 beschlossen. Im Januar 2005 beantragte die Beklagte die Aufnahme als OT-Mitglied, was der Verband im Februar 2005 bestätigte. Die beschlossene Satzung­s­än­derung wurde jedoch erst nach Abschluss des Verband­s­ta­rif­ver­trages notariell beurkundet und in das Vereinsregister eingetragen.

Wechsel setzt rechtswirksame Satzungs­grundlage voraus

Ebenso wie das Landes­a­r­beits­gericht erkannte auch das Bundes­a­r­beits­gericht darauf, dass dem Kläger die Rechte aus dem Tarifvertrag vom 21. Juli 2005 kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit zustehen und gab dahin gehenden Zahlungs- und Feststel­lungs­anträge im hier Wesentlichen statt. Ein die Tarif­ge­bun­denheit beendender Wechsel in eine OT-Mitgliedschaft setzt für diese besondere Mitglied­s­chaftsform, die das Verhältnis der Vereins­mit­glieder zu Dritten betrifft, eine zum Zeitpunkt ihrer Begründung rechtswirksame Satzungs­grundlage voraus. Daran fehlt es ohne Eintragung der Satzung­s­än­derung in das Vereinsregister.

Quelle: ra-online, BAG

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil8365

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI