Dokument-Nr. 14050
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- CGZP zu keinem Zeitpunkt tariffähigBundesarbeitsgericht, Beschluss22.05.2012, 1 ABN 27/12
- Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) war auch in der Vergangenheit nicht tariffähigArbeitsgericht Berlin, Beschluss30.05.2011, 29 BV 13947/10
- ArbG Lübeck: Verweisklausel auf mehrgliedrigen Tarifvertrag in Leiharbeitsverträgen intransparent und unwirksamArbeitsgericht Lübeck, Urteil15.03.2011, 3 Ca 3147/10
Arbeitsgericht Duisburg Urteil22.08.2012
Gewerkschaft BIGD ist nicht tariffähigBIGD fehlt es insbesondere an Tarifmächtigkeit
Das Arbeitsgericht Duisburg hat entschieden, dass die Gewerkschaft Beschäftigtenverband Industrie, Gewerbe, Dienstleistung (BIGD) nicht tariffähig ist und auch am 1. Januar 2010 nicht tariffähig war.
Die Gewerkschaft Beschäftigtenverband Industrie, Gewerbe, Dienstleistung (BIGD) mit Sitz in Duisburg hatte im Jahr 2010 zusammen mit anderen Gewerkschaften, darunter auch der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP), verschiedene Tarifverträge mit Zeitarbeitsunternehmen abgeschlossen.
BAG erklärt bereits CGZP für nicht tariffähig
Das Bundesarbeitsgericht hatte mit Urteil vom 14. Dezember 2010 und zuletzt mit Beschluss vom 22. Mai 2012 entschieden, dass die CGZP nicht tariffähig ist.
Arbeitsgericht verneint Tarifmächtigkeit
Nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts Duisburg fehlt es der BIGD insbesondere an der Tarifmächtigkeit.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 24.08.2012
Quelle: Arbeitsgericht Duisburg/ra-online
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