18.10.2024
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Arbeitsgericht Duisburg Urteil22.08.2012

Gewerkschaft BIGD ist nicht tariffähigBIGD fehlt es insbesondere an Tarif­mäch­tigkeit

Das Arbeitsgericht Duisburg hat entschieden, dass die Gewerkschaft Beschäf­tig­ten­verband Industrie, Gewerbe, Dienstleistung (BIGD) nicht tariffähig ist und auch am 1. Januar 2010 nicht tariffähig war.

Die Gewerkschaft Beschäf­tig­ten­verband Industrie, Gewerbe, Dienstleistung (BIGD) mit Sitz in Duisburg hatte im Jahr 2010 zusammen mit anderen Gewerkschaften, darunter auch der Tarif­ge­mein­schaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Perso­nal­ser­vice­agenturen (CGZP), verschiedene Tarifverträge mit Zeita­r­beits­un­ter­nehmen abgeschlossen.

BAG erklärt bereits CGZP für nicht tariffähig

Das Bundes­a­r­beits­gericht hatte mit Urteil vom 14. Dezember 2010 und zuletzt mit Beschluss vom 22. Mai 2012 entschieden, dass die CGZP nicht tariffähig ist.

Arbeitsgericht verneint Tarif­mäch­tigkeit

Nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts Duisburg fehlt es der BIGD insbesondere an der Tarif­mäch­tigkeit.

Quelle: Arbeitsgericht Duisburg/ra-online

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