18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.
ergänzende Informationen

Arbeitsgericht Berlin Beschluss30.05.2011

Tarif­ge­mein­schaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) war auch in der Vergangenheit nicht tariffähigLeiha­r­beit­nehmer können eventuell noch im Nachhinein Gleichstellung mit vergleichbaren Arbeitnehmern der Entleiher verlangen

Die Tarif­ge­mein­schaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) war auch in der Vergangenheit nicht tariffähig. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin am heutigen Tag entschieden.

Das Bundes­a­r­beits­gericht hatte durch Beschluss vom 14. Dezember 2010 festgestellt, dass die Tarif­ge­mein­schaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) im Zeitpunkt der Entscheidung nicht tariffähig war. Die CGZP sei keine Spitzen­or­ga­ni­sation nach § 2 Abs. 3 TVG, weil sich ihre Mitglieds­ge­werk­schaften nicht im Umfang ihrer Tariffähigkeit zusam­men­ge­schlossen haben. Außerdem gehe der in der Satzung der CGZP festgelegte Organi­sa­ti­o­ns­bereich für die gewerbliche Arbeit­neh­mer­über­lassung über den ihrer Mitglieds­ge­werk­schaften hinaus.

Arbeitsgericht hält geschlossene Tarifverträge mangels Tariffähigkeit für ungültig

Das Arbeitsgericht Berlin hat nun festgestellt, dass die CGZP auch in der Vergangenheit, nämlich am 29. November 2004, am 19. Juni 2006 und am 9. Juli 2008 nicht tariffähig war und keine Tarifverträge abschließen konnte. Es hat sich dabei der Begründung des Beschlusses des Bundes­a­r­beits­ge­richts angeschlossen. Leiha­r­beit­nehmer, deren Arbeits­ver­hältnisse auf der Grundlage zu den genannten Zeitpunkten abgeschlossener "Tarifverträge" abgewickelt wurden, können möglicherweise im Nachhinein eine Gleichstellung mit vergleichbaren Arbeitnehmern der Entleiher verlangen. Dies kann zu erheblichen Nachforderungen führen.

Quelle: Arbeitsgericht Berlin/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss11719

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI