18.10.2024
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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss07.12.2009

Tarif­ge­mein­schaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Perso­nal­ser­vice­agenturen darf keine Tarifverträge schließenLAG Berlin-Brandenburg bestätigt Urteil des Amtsgerichts

Die Tarif­ge­mein­schaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Perso­nal­ser­vice­agenturen (CGZP) ist nicht tariffähig. Das entschied das Landes­a­r­beits­gericht Berlin-Brandenburg und bestätigte damit die vorangegangene Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin.

Die Tarif­ge­mein­schaft werde durch einzelne Gewerkschaften gebildet, die aufgrund ihrer Satzung nicht zum Abschluss von Tarifverträgen für den gesamten Bereich der Zeitarbeit zuständig seien. Daher könne die Tarif­ge­mein­schaft nicht einen weitergehenden Zustän­dig­keits­bereich haben, als die Mitglieds­ge­werk­schaften in ihrer Summe.

Quelle: ra-online, LAG Berlin-Brandenburg

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