18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.
ergänzende Informationen

Arbeitsgericht Berlin Urteil14.04.2016

Entschä­di­gungsklage einer Lehrerin mit Kopftuch nach abgelehnter Bewerbung als Grund­schul­päd­agogin erfolglosNeutra­li­täts­gesetz untersagt Lehrkräften Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Entschä­di­gungsklage einer Klägerin abgewiesen, deren Bewerbung um eine Stelle als Grund­schul­lehrerin von dem Land Berlin abgelehnt worden war, weil sie ein muslimisches Kopftuch trägt.

Das Arbeitsgericht Berlin verneinte im zugrunde liegenden Verfahren eine nach § 7 des Allgemeinen Gleich­be­hand­lungs­ge­setzes (AGG) verbotene Benachteiligung der Klägerin im Hinblick auf das "Berliner Neutra­li­täts­gesetz" (Gesetz zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin vom 27.01.2005 - VerfArt29G - GVBl. 2005, 92) verneint. § 2 Neutra­li­täts­gesetz untersagt u. a. den Lehrkräften in öffentlichen Schulen das Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke. Hieran habe sich das beklagte Land halten und die Bewerbung der Klägerin ablehnen dürfen.

Neutra­li­täts­gesetz gilt nicht für Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen

Das Arbeitsgericht war auch unter Berück­sich­tigung der Entscheidung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts vom 27. Januar 2015 nicht von der Verfas­sungs­wid­rigkeit des § 2 Neutra­li­täts­gesetz überzeugt und hat deshalb von einer Vorlage an das Bundes­ver­fas­sungs­gericht zur Normenkontrolle abgesehen. Dazu hat es auf die Unterschiede der Berliner Regelung im Vergleich zu § 57 Abs. 4 des Schulgesetzes von Nordrhein-Westfalen, welches Gegenstand der Entscheidung des BVerfG war, abgestellt. Diese bestünden u.a. darin, dass die Berliner Regelung keine gleich­heits­widrige Privilegierung zugunsten christlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen vorsehe. Das Berliner Neutra­li­täts­gesetz behandele alle Religionen gleich. Außerdem gelte das Verbot religiöser Bekleidung nach § 3 Neutra­li­täts­gesetz nicht für die Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen. Auch für die Klägerin sei die Unter­richt­s­tä­tigkeit an einer berufsbildenden Schule möglich.

Quelle: Arbeitsgericht Berlin/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil22473

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI